TV
DPA

Medienaufsicht bekräftigt: Sat.1 bleibt Vollprogramm

Wenn von den Privatsendern mehr «harte Nachrichten» aus Politik, Kultur oder Wirtschaft gefordert würden, müsse dies im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt werden, betont der Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), Manfred Helmes.

Hamburg (dpa) - Die für Sat.1 zuständige Landesmedienanstalt in Rheinland-Pfalz hat ihre Einstufung des Berliner Privatsenders als Vollprogramm gegen Kritik aus dem Saarland verteidigt. Der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) warfen die Medienwächter in Ludwigshafen am Dienstag zugleich «Wunschdenken» und eine «bedenkliche Haltung» vor. Die LMS hatte die Entscheidung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) beanstandet, auch nach der Streichung einiger Informationsangebote den Vollprogrammstatus von Sat.1 anzuerkennen.

LMK-Direktor Manfred Helmes betonte am Dienstag, sein Haus habe die Rechtslage gründlich geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es keinen Anlass gebe, Sat.1 als Vollprogramm in Frage zu stellen. «Wir machen unseren Job ordentlich», sagte er der Deutschen Presse-Agentur dpa. Die LMK entscheide in solchen Fällen «alleinverbindlich und abschließend». Die LMS habe dagegen eine «Wunschliste» mit der Vorgabe konkreter Minutenzahlen und Inhalte aufgestellt, die durch die Rechtslage nicht gestützt werde.

Als «bedenklich» bezeichnete es die LMK, wenn «ohne ausreichende gesetzliche Grundlage die juristische Interpretation einer Landesmedienanstalt zu dem Ergebnis führen soll, eine einzige kurze Nachrichtensendung um 00.15 Uhr entscheide über Bestand oder Verlust des Vollprogrammcharakters». LMS-Direktor Gerd Bauer hatte der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Dienstag-Ausgabe) gesagt, das Sat.1-Programm genüge «spätestens mit der geplanten Einstellung der Nachrichtensendung ,Sat.1 News - Die Nacht´ zum 31. August nicht mehr den Erfordernissen eines Vollprogramms im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags».

Dagegen bekräftigte Helmes seine Auffassung, dass Sat.1 bei einem verbleibenden Informationsanteil von 23,4 Prozent an der Gesamtsendezeit den rechtlichen Status als Vollprogramm behalten könne. Dieser Status ist für die Sender von Bedeutung für die Verbreitung in den Kabelnetzen.

Ein Vollprogramm ist laut Rundfunkstaatsvertrag ein «Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden». Der Rechtsprechung zufolge sollen diese Bereiche zusammen einen Anteil von mehr als 50 Prozent am Programm ausmachen.

Helmes betonte jedoch, dass es weder eine gesetzliche Definition der einzelnen Bereiche noch eine für jeden einzelnen Bereich festgelegte Quote gebe. Wenn die Gesellschaft von den Privatsendern mehr «harte Nachrichten» aus Politik, Kultur oder Wirtschaft fordere, müsse dies im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt werden. Bei Sat.1 werden insgesamt 15 Sendungen - neben den Nachrichten zum Beispiel das Frühstücksfernsehen, ein Automagazin und das Boulevardmagazin «Blitz» - als Informationsangebote eingestuft.

Top Meldungen aus TV