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Staatsrechtler: Fall Brender zeigt "Lebenslüge" des Rundfunksystems

Der Leipziger Staats- und Medienrechtler Christoph Degenhart hält die Erfolgsaussichten einer Verfassungsklage gegen den ZDF-Staatsvertrag für ungewiss.

Karlsruhe/Leipzig (ddp). Der Leipziger Staats- und Medienrechtler Christoph Degenhart hält die Erfolgsaussichten einer Verfassungsklage gegen den ZDF-Staatsvertrag für ungewiss. Denn im Streit um die Ablösung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender sei "letztlich eine Art Lebenslüge des öffentlich-rechtlichen Systems erkennbar" geworden, die bislang auch vom Bundesverfassungsgericht mitgetragen worden sei, sagte der Rechtsprofessor in einem Interview der Nachrichtenagentur ddp. Es sei stets die "Grundannahme" der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewesen, "dass die öffentlichen-rechtlichen Anstalten staatsfern sind".

Tatsächlich habe der Fall Brender aber gezeigt, "dass es mit der Staatsferne soweit nicht her ist", sagte der Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht am Institut für Rundfunkrecht der Universität Leipzig.

Das Verfassungsgericht würde im Falle einer Normenkontrollklage gegen den ZDF-Staatsvertrag insbesondere klären müssen, ob die konkrete Zusammensetzung des ZDF-Verwaltungsrats mit dem Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks vereinbar ist. Der Rat hatte sich gegen eine Verlängerung von Brenders Vertrag ausgesprochen. Da sich mehrere Politiker in dem 14-köpfigen Gremium befänden - immerhin fünf Vertreter der Länder und einer des Bundes - sei sehr fraglich, ob man hier noch von Staatsferne sprechen könne, so Degenhart.

Das Bundesverfassungsgericht müsste dann "im Grunde zugeben, dass das, was es bisher zum öffentlichen-rechtlichen Rundfunk gesagt hat, so nicht ganz richtig ist", sagte der Staatsrechtler. Das Gericht müsste letztlich einräumen, "dass es bisher auf einer sehr labilen Grundlage entschieden hat". Die Folgewirkungen auf andere Rundfunkgesetze wären weitreichend. "Es würde wohl eine Lawine losbrechen", sagte Degenhart. "Denn letztlich stellt man dann das ganze System in Frage." Daran dürfte niemand Interesse haben.

Ein Normenkontrollantrag könne von einem Viertel der Abgeordneten des Bundestages, von der Bundesregierung oder einer beliebigen Landesregierung eingereicht werden, sagte Degenhart.