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Medienwächter bitten Sport 1 zur Kasse

80.000 Euro soll der Privatkanal wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung zahlen.

Berlin (dpa) - Der Fernsehsender Sport 1 muss jetzt für die Sünden seines Vorgängers einstehen. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) verhängte gegen den Münchner Privatkanal wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung von November 2009 bis Februar 2010 Bußgelder in Höhe von 80.000 Euro, wie die ZAK am Donnerstag mitteilte. Sport 1 ist im April dieses Jahres aus dem Deutschen Sportfernsehen (DSF) und dem Onlineportal sport1.de hervorgegangen und verzichtet seitdem auf viele Shows im Gewinnspielbereich.

Das DSF hatte in dem genannten Zeitraum laut ZAK in fünf Fällen unter anderem "irreführende oder falsche Aussagen" zu den ausgestrahlten Gewinnspielen gemacht. Auch sei ein unzulässiger Zeitdruck aufgebaut worden. Es hätten zudem Hinweise darauf gefehlt, dass eine Teilnahme an den Spielen erst ab 18 Jahren möglich ist. Wegen irreführender Aussagen zu den Gewinnspielen seien von der ZAK außerdem gegen zwei Moderatoren Bußgelder von jeweils 2500 Euro beschlossen worden.

Die Gewinnspielsatzung soll seit 2009 den reibungslosen und fairen Ablauf von Gewinnspielsendungen im Radio und Fernsehen regeln. Sie beinhaltet Vorgaben zum Jugendschutz, zum Ablauf sowie zur Gestaltung von Gewinnspielen, sieht Irreführungs- und Manipulationsverbote vor und soll für mehr Transparenz durch Hinweispflichten sorgen. Seitdem hat die ZAK schon wiederholt Bußgelder in fünfstelliger Euro-Höhe gegen verschiedene Sender verhängt.