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Nach Verkauf von Axel Springer: „Hamburger Abendblatt“ nicht mehr Mitglied im Zeitungsverlegerverband

Die Tariftreue zählte bislang zu den Prinzipien der Tageszeitungen der Funke Mediengruppe. Von Bülend Ürük.

Hamburg - Die Mitarbeiter der neuen Zeitungsgruppe Hamburg wird das überhaupt nicht freuen. Das „Hamburger Abendblatt“, seit dem 1. Mai 2014 zur Funke Mediengruppe gehört, ist kein Mitglied des Zeitungsverlegerverbandes Hamburg mehr. Entsprechende NEWSROOM-Recherchen hat Funke-Sprecher Gunther Fessen inzwischen bestätigt.

Zu NEWSROOM sagte Fessen, dass er „konzedieren“ dürfe, „dass die Mitgliedschaft ein noch offener Punkt auf der Agenda der Funke Mediengruppe ist“.

Welche Auswirkungen die Nicht-Mitgliedschaft des neuen "Hamburger Abendblatts" auf den Zeitungsverlegerverband Hamburg hat, wollte ihr Geschäftsführer Berndt Röder nicht benennen: "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu verbandsinternen Fragen grundsätzlich nicht äußern."

Schon in der Vergangenheit gab es in der Funke-Geschäftsführung immer wieder Debatten zur Frage, ob alle Tageszeitungen Mitglied in den Landesverbänden des BDZV sein müssen. Vor allem Zeitschriften-Mann Manfred Braun wollte lieber heute als morgen raus aus den Zeitungsverbänden - an die Mitgliedschaft im Zeitschriftenverlegerverband wollte er aber nie rütteln. 

Jetzt wird im Essener Familienkonzern heftig über die Auswirkungen gestritten. Und dabei offensichtlich außer Acht gelassen, dass das Unternehmen ohne Not erneut die Integration der neu erworbenen Zeitung in den Konzern erschwert.

Auswirkungen auf Mitarbeiter in Hamburg

Müssen die Mitarbeiter in Hamburg jetzt schon einen neuen Arbeitsvertrag und damit weniger Einkommen befürchten? Zumindest aktuell wohl eher nicht.

Grundsätzlich, so Dr. Sonja Boss, Justiziarin beim BDZV, gilt: „Das hängt von den Einzelarbeitsverträgen der Redakteure ab. Haben diese eine so genannte „Dynamische Verweisungsklausel", dann gelten auch die aktuellen und zukünftigen Tarifveränderungen für sie fort.“ Aber, so Dr. Boss zu NEWSROOM: „Besteht lediglich eine "starre Verweisungsklausel", dann werden die zum Zeitpunkt des Austrittes aus dem Arbeitgeberverband geltenden Konditionen eingefroren.“

Hendrik Zörner, Sprecher beim Deutschen Journalisten-Verband, kritisiert, dass beim Austritt aus dem Arbeitgeberverband alle neuen Mitarbeiter nach Konditionen „angestellt werden können, die der Verleger vorgibt“.

Zwar würden für die Beschäftigten, die zum Zeitpunkt des Austritts im Unternehmen angestellt waren, die Tarifverträge unbegrenzt weitergelten. Gegenüber NEWSROOM betont Zörner jedoch: „In der Praxis wird auf die Altbeschäftigten Druck ausgeübt, neuen Arbeitsverträgen zuzustimmen. Deshalb ist die Nachwirkung ein stumpfes Schwert.“

Bülend Ürük