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Anti-SLAPP-Gesetz: DJV sieht Fortschritt für Pressefreiheit

Gezielt eingesetzte Klagen bedrohen die Pressefreiheit – doch ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung soll genau das verhindern.

Berlin – Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) bewertet den Referentenentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie positiv. Die geplante Regelung gegen missbräuchliche Einschüchterungsklagen stärke die Rechte von Medienschaffenden und sei ein wichtiges Signal für die Pressefreiheit, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands.

 

Mit dem Entwurf setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie gegen sogenannte SLAPP-Klagen („Strategic Lawsuits Against Public Participation“) in nationales Recht um. Solche Verfahren zielen nicht auf die Durchsetzung berechtigter Interessen ab, sondern sollen kritische Berichterstattung unterbinden. Häufig richten sich die Klagen gegen Journalistinnen und Journalisten.

 

DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster begrüßt, dass der Entwurf über die EU-Vorgaben hinausgeht und auch innerstaatliche SLAPP-Verfahren erfasst: „Nur wenn grenzüberschreitende und nationale Fälle gleichermaßen geregelt sind, können Betroffene wirksam geschützt werden.“ Positiv bewertet der Verband auch, dass teilweise begründete Klagen einbezogen werden.

 

Verbesserungsbedarf sieht der DJV unter anderem bei der vorgeschlagenen Sicherheitsleistung. Diese solle Gerichten ermöglicht werden, noch vor Zustellung der Klage zu handeln – bislang ist ein Antrag der beklagten Partei nötig. Zudem fehle eine klare Regelung, um offensichtlich unbegründete Klagen frühzeitig abzuweisen.

 

Beuster drängt auf eine zügige Umsetzung des Gesetzes: „Der Einschüchterung von Journalistinnen und Journalisten durch SLAPP-Klagen muss so schnell wie möglich ein Ende gesetzt werden.“