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ARD-Gründung vor 70 Jahren – wie alles begann

Nach dem Zweiten Weltkrieg entsteht im Westen Deutschlands öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit dem Fokus auf Regionales. Dann wird vor 70 Jahren die ARD gegründet.

Berlin (dpa) − Das Ende des Zweiten Weltkriegs ist erst wenige Jahre vorbei. Die Nazis hatten Rundfunk in Deutschland gezielt für ihre Propaganda und ihren Terror genutzt. So etwas sollte es nie mehr geben. Das ist die Ausgangslage in den 1940er Jahren, als die Alliierten einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Regionen im Westen Deutschlands etablieren. Bald sieht man: Es braucht darüber hinaus eine enge Zusammenarbeit unter den Rundfunkanstalten, um auch international mitspielen zu können. Es ist die Geburtsstunde der ARD vor 70 Jahren.

 

Die Historische Kommission der ARD beschäftigt sich mit Rundfunkgeschichte seit 1945. Der Vorsitzende Heinz Glässgen beschreibt die Anfänge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Die Briten haben demnach nach dem Vorbild der BBC länderübergreifend in ihrer Zone eine Rundfunkanstalt gegründet − den NWDR. Die Amerikaner hatten dagegen eine etwas andere Vorstellung. In allen Ländern ihrer Besatzungszone gründeten sie eigene Anstalten: Radio München (später Bayerischer Rundfunk), Radio Stuttgart (später Süddeutscher Rundfunk), Radio Frankfurt (später Hessischer Rundfunk), in Bremen Radio Bremen und in Berlin Radio im amerikanischen Sektor (RIAS). In der französischen Zone entstand der Südwestfunk (SWF).

 

Heute gibt es neun ARD-Rundfunkanstalten in Deutschland: Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Südwestrundfunk (SWR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Westdeutscher Rundfunk (WDR), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Bayerischer Rundfunk (BR), Hessischer Rundfunk (HR), Saarländischer Rundfunk (SR) und Radio Bremen. Innerhalb der ARD existieren gemeinsam finanzierte Einrichtungen, dazu zählen zum Beispiel das bundesweite TV-Programm Das Erste mit Sitz in München und ARD-aktuell in Hamburg mit den Nachrichtenformaten „Tagesschau“ und „Tagesthemen“.

 

„Die Alliierten wollten − nach den Erfahrungen der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur − keinen zentralen Rundfunk, der für Propaganda und für politische Zwecke missbraucht hätte werden können und haben sich gegen zentrale und von der Politik beherrschte Institutionen gewandt“, erläutert Glässgen.

 

Zur Gründung der ARD − der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland − kam es so: „Es war sehr schnell klar, dass die sechs Rundfunkanstalten nicht alles selber leisten können, beispielsweise was Auslandsberichterstattung, Urheberrechte, Technik oder Kooperation mit europäischen Rundfunkanstalten anging.“

 

Auf der Bremer Tagung der westdeutschen Rundfunkanstalten am 9. und 10. Juni 1950 trafen die sechs Gründeranstalten (NWDR, BR, HR, RB, SDR und SWF) eine „Vereinbarung über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“. Es ist die Gründungssatzung der ARD. Ende Juli 1950 trat die Vereinbarung in Kraft − Fernsehen gab es zu dem Zeitpunkt als Angebot bei den Sendern noch nicht. Das Kürzel ARD wird 1954 eingeführt.

 

Glässgen zufolge war die Gründung der ARD „ein notwendiger Schritt“. „Die Intendanten haben relativ rasch gesehen, dass es zur Zusammenarbeit keine Alternative gibt.»

 

Drohte die ARD jemals zu zerbrechen, gab es ernsthafte Gefahren? Der Wissenschaftler von der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz, Dieter Dörr, betont: „Schon von Beginn an sahen sich die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten großen Herausforderungen ausgesetzt.“ In den 50er Jahren lehnten demnach Politiker unterschiedlicher Parteirichtungen den nach den Vorstellungen der Alliierten aufgebauten öffentlich-rechtlichen Rundfunk als „Besatzungsdiktat“ ab. „Anderen schwebte ein zentralistischer staatlicher Rundfunk nach Weimarer Muster vor, weil in einem demokratischen Staat, so argumentierten sie, ein Staatsrundfunk ebenfalls zwangsläufig demokratisch sei.»

 

Der Versuch, ein zentralistisches Staatsfernsehen zu schaffen, scheiterte dann endgültig vor dem Bundesverfassungsgericht Anfang der 60er Jahre. Medienrechtsexperte Dörr zählt auch die Einführung des privaten Rundfunks in den 1980er Jahren auf, durch die sich die ARD einer weiteren erheblichen Gefährdung ausgesetzt gesehen habe. „Eine ganze Reihe von Medienpolitikern erhob die Forderung, dass − sobald die privaten Anbieter etabliert seien − der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wenn schon nicht als ein Modell von gestern abgeschafft, doch auf eine Restversorgung im Bereich der Hochkultur reduziert werden solle.“ Das Bundesverfassungsgericht habe aber die Rolle der Öffentlich-Rechtlichen gestärkt.

 

Welche Herausforderungen gibt es aktuell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Dörr betont: „Der Streit um die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im sogenannten dualen System, seine Unabhängigkeit und seine funktionsgerechte Finanzierung dauert bis heute an, wenn auch mit stets unterschiedlicher Akzentuierung.“ Gegenwärtig gehe es etwa darum, welche Aufgaben ihm im Online-Bereich zukommen, wie die Unabhängigkeit etwa bei der Gremienbesetzung gesichert und auf welche verfahrensrechtliche Weise der Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung gewährleistet werden kann.

 

Der ARD-Vorsitzende und WDR-Intendant Tom Buhrow betont zum Jubiläum: „Die ARD entwickelt sich so schnell und grundlegend weiter, wie sie es noch nie getan hat.“ So werde die Kooperation zwischen den Landesrundfunkanstalten künftig noch zunehmen − bei gleichzeitiger Wahrung der regionalen Profile.