Vermischtes
KNA

ARD-Intendanten beschließen Sparprogramm für Radiowellen

Schon länger ist bekannt, dass die ARD ihr Radioangebot reduzieren muss. Nun haben sich die Intendanten auf eine Sparstrategie geeinigt. Ein Geheimnis bleibt weiterhin, welche Sender genau wegfallen.

Bremen (KNA) – Die Intendantinnen und Intendanten der ARD-Landesrundfunkanstalten haben sich auf eine Radiostrategie geeinigt. Das teilte die ARD am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit. Demnach sollen – wie vom Reformstaatsvertrag vorgegeben – insgesamt 16 Radiowellen wegfallen. Das soll vor allem Programme betreffen, die ausschließlich über DAB+ und nicht über UKW verbreitet werden.


Beim Bayerischen Rundfunk werden die Sender BR Heimat, BR Schlager, PULS, BR24 live und BR Verkehr nur über DAB+ verbreitet; beim MDR sind es MDR Klassik, MDR Schlagerwelt und MDR Tweens. Der NDR bietet drei Programme ausschließlich über DAB+ an: NDR Info Spezial, NDR Plus und BDR Blue. Beim SR ist es der Sender Antenne Saar, beim WDR die Sender VERA und das Mausradio.

 

Welche Sender genau wegfallen sollen, teilte die ARD noch nicht mit. Diese Entscheidung obliegt den jeweiligen Landesrundfunkanstalten, ihren Gremien und den Gesetzgebern in den Bundesländern, da das Radioprogramm der ARD explizit regional ausgerichtet ist, um sich vom bundesweiten Programm des ebenfalls öffentlich-rechtlichen Deutschlandradios abzuheben.

 

Zweites Leben im Netz
Die Inhalte der Wellen, die gestrichen werden, sollen aber unter Umständen digital in der ARD-Audiothek weiterleben. Man werde prüfen, welche Genres digital deutlich aufgewertet werden können, um ihre terrestrische Ausstrahlung, also die Ausstrahlung als klassisches Radioprogramm über UKW oder DAB+, im Gegenzug einzustellen.

 

Zudem können Sender sich auch zu Kooperationen zusammenschließen und so erreichen, dass sich die Gesamtzahl der ARD-Radiowellen, wie vom Staatsvertrag vorgesehen, von 69 auf 53 Programme reduziert. Dafür könnten Sender unterschiedlicher Landesrundfunkanstalten ein gemeinsames Programm anbieten.

 

Die Maßnahmen sollen bis 1. Januar 2027 umgesetzt werden. Dafür müssen der ARD zufolge aber die Bundesländer den offiziellen Auftrag, der in Gesetzen und Staatsverträgen festgehalten ist, bis zu diesem Stichtag anpassen.