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Elf Jahre keine Akteneinsicht für Journalist − Rechtsstreit dauert an

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag, dass sich der Verwaltungsgerichtshof Hessen erneut mit dem Fall beschäftigen muss.

Leipzig (dpa) − Seit elf Jahren versucht ein Journalist, bei der deutschen Bankenaufsicht Akten zur Finanzkrise einzusehen − der Rechtsstreit dazu ist immer noch nicht abschließend entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag, dass sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen erneut mit dem Fall beschäftigen muss (Az.: BVerwG 10 C 10.19 und BVerwG 10 C 18.19).

 

Dieser habe nicht geprüft, welche der angeforderten internen Unterlagen über die Aufsicht der verstaatlichten Immobilienbank Hypo Real Estate welchem genauen Geheimnis unterlägen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der VGH müsse unterscheiden zwischen Bankgeheimnis der Kunden, aufsichtsrechtlichem Geheimnis sowie dem Geschäftsgeheimnis der Bank.

 

„Deshalb muss der Verwaltungsgerichtshof das alles genauer anschauen“, sagte der Vorsitzende Richter, Klaus Rennert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verweigert dem Reporter der „Bild“-Zeitung die Akteneinsicht. Der Journalist beruft sich auf Pressefreiheit und das Informationsfreiheitsrecht.

 

„Der Kläger möchte eine sehr breite Auskunft haben“, sagte Rennert. 54 Aktenbände habe er angefordert, erläuterte der Journalist am Rande der Verhandlung der dpa. Nachdem ihm 2009 Zugang zu Informationen über die Aufsicht im Vorfeld der Finanzkrise 2008 verwehrt worden waren, klagte er.

 

In der ersten Instanz bekam er Recht. Allerdings lehnte der VGH Hessen eine Klage gegen eine durch das Bundesfinanzministerium erlassene Sperrerklärung später ab. Das Berufsgeheimnis stehe dem Informationszugang entgegen, hieß es. Nun muss der VGH erneut urteilen.