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dpa

Presserat spricht Rüge gegen „Bild“ zu Drosten-Studie aus

Der Bericht „Fragwürdige Methoden: Drosten-Studie über ansteckende Kinder grob falsch“ befasste sich mit einer Studie des Virologen zur Ansteckungsgefahr durch Kinder in der Corona-Pandemie.

Berlin (dpa) − Ein Artikel über eine Studie des Virologen Christian Drosten hat der „Bild“-Zeitung eine Rüge des Deutschen Presserates eingebracht. Der Beschwerdeausschuss sieht in dem im Mai erschienenen Bericht mehrere Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht laut Pressekodex, an dessen ethischen Standards sich die Medienbranche orientiert. Ein „Bild“-Sprecher teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Die wie immer zu erwartende Kommentierung des Presserates nehmen wir zur Kenntnis. Der Kern der Berichterstattung von „Bild“ zu der Studie, die große gesellschaftliche Auswirkungen auf das Leben der Menschen in unserem Land hatte, bleibt davon unberührt.“

 

Der „Bild“-Bericht „Fragwürdige Methoden: Drosten-Studie über ansteckende Kinder grob falsch“ befasste sich mit einer Studie des Virologen zur Ansteckungsgefahr durch Kinder in der Corona-Pandemie. Sie war zu dem Zeitpunkt noch nicht von unabhängigen Experten geprüft worden, Drosten hatte den Entwurf der Studie im Internet veröffentlicht.

 

Der Presserat erklärte zu dem „Bild“-Artikel, dass nach Auffassung der Ausschussmitglieder unter anderem die Formulierung in der Überschrift, die Studie sei „grob falsch“, im Text dann von den zitierten Expertenmeinungen nicht gedeckt sei. Der Presserat monierte unter anderem auch, dass nicht erwähnt worden sei, dass es sich bei der Studie um den Stand einer Vor-Veröffentlichung handelte.

 

Der Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Presse, also von Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien. Zu den Sanktionen, die der Presserat verhängen kann, zählen ein Hinweis, eine Missbilligung und die Rüge als härteste Folge. Eine öffentliche Rüge − wie jetzt in diesem Fall − bedeutet, dass die betroffene Redaktion in einer ihrer nächsten Ausgaben diese veröffentlichen muss.