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Newsroom – Henning Kornfeld

„Bild“ und BZ entschuldigen sich im Fall „Judy S.“ – Richtigstellung und Rekordentschädigung

„Bild“ und BZ entschuldigen sich im Fall „Judy S.“ – Richtigstellung und Rekordentschädigung Die Richtigstellungen (Montage: turi2)

„Bild“ und BZ haben im Fall „Judy S.“ eine Richtigstellung veröffentlicht und eine Rekordentschädigung von 150.000 Euro vereinbart. Die ursprünglichen Vorwürfe gegen die Polizistin wurden widerlegt.

Berlin – „Keine dieser Behauptungen war zutreffend. Sie sind widerlegt.“ Das ist ein Satz aus einer Richtigstellung, die am Donnerstag auf den Titelseiten der Boulevardzeitungen „Bild“ (Ausgabe Berlin-Brandenburg) und BZ erschien. In der BZ ist sie sogar so groß wie normalerweise der Aufmacher. Der Satz bezieht sich auf die Berichterstattung der beiden Blätter über die Berliner Polizistin „Judy S.“ im November 2024. Sie hatten damals behauptet, die Beamtin sei in Wirklichkeit eine Transfrau und habe zwei Männer beim Sex in ihrer Wohnung unter Drogen gesetzt und missbraucht. Keiner der Vorwürfe stimmte.

 

Laut „Tagesspiegel” hat Christian Schertz, Medienanwalt von Judy S., nicht nur die prominent platzierten Richtigstellungen, sondern auch eine „Rekordentschädigung“ durchgesetzt. Sie bekomme 150.000 Euro von Springer. Darauf hätten sich beide Seiten in einem außergerichtlichen Vergleich geeinigt.

 

Auch „Bild“-Chefin Marion Horn hat sich erneut zu dem Fall geäußert. Bei LinkedIn schrieb sie:
„Im Fall ‚Judy S.‘ haben wir versagt. Punkt.“ Und weiter: „Wenn wir Fehler machen, dann stehen wir dafür gerade. Ohne Ausflüchte. Ohne Relativierung. Davon kann sich jeder überzeugen. Bitte, liebe Judy S., vielleicht können Sie unsere Entschuldigung irgendwann annehmen.“

 

Bei aller Demut kann sich Horn in ihrem LinkedIn-Post indes etwas Eigenwerbung nicht verkneifen:
„Bild mag manchmal zu laut oder zu albern oder zu streng sein. Aber wir stehen für Journalismus, der exklusive Nachrichten produziert. Nicht umsonst führen wir mit Abstand vor allen anderen Medien im Zitate-Ranking von MediaTenor.“

 

Hintergrund: Anlass für die Berichterstattung von „Bild“ und BZ im November 2024 war eine Durchsuchung der Wohnung von Judy S. durch die Polizei, nachdem zwei Männer gegen sie Anzeige erstattet hatten. Der „Tagesspiegel” enthüllte bereits im März ausführlich Hintergründe des Falls. Die Zeitung legte nahe, dass Judy S. Opfer einer Intrige innerhalb der Polizei wurde. Gerüchte, die dort verbreitet wurden, fanden in Gestalt einer „Bild“-Polizeireporterin eine dankbare Abnehmerin – so die Vermutung. Hinweise der Polizei auf Fehler in ihrer Berichterstattung habe die „Bild“-Zeitung ignoriert und die Artikel erst gelöscht, nachdem sich Schertz eingeschaltet hatte. „Dieser Fall ist monströs“, kommentierte der Medienanwalt damals via „Tagesspiegel”. „Das ist die Geschichte eines unfassbaren Rufmordes.“

 

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