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dpa

Bundesgericht verhandelt über Presse-Auskunftspflicht des BND

Ein Journalist kritisiert die Praxis des BND, ausgewählte Reporter zu vertraulichen Hintergrundgesprächen einzuladen. Mit einer Klage will er für mehr Transparenz sorgen.

Leipzig (dpa) − Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch über die Auskunftspflichten des Bundesnachrichtendienstes (BND) für die Presse verhandelt. Geklagt hat der rechtspolitische Korrespondent des «Tagesspiegels“ aus Berlin. Er verlangt vom BND Auskunft über vertrauliche Hintergrundgespräche mit anderen Journalisten, zu denen der Geheimdienst eingeladen hatte. Ein Urteil will das Leipziger Gericht am 18. September verkünden.

 

Unter anderem will der Reporter Jost Müller-Neuhof wissen, wo und wann es die Treffen gegeben hat und worüber gesprochen wurde. Der BND lehnte es zunächst komplett ab, darüber Auskunft zu geben. Der Journalist klagte in Leipzig und beruft sich auf seinen presserechtlichen Auskunftsanspruch. (Az.: 6 A 7.18)

„Es gibt ein öffentliches Interesse zu erfahren, welche Journalisten beim BND sein dürfen“, sagte Müller-Neuhof. Das Problem sei, dass es eine „selektive Informationsvermittlung“ durch den BND gebe. Der Geheimdienst lade ausgewählte Personen zu den Hintergrundgesprächen ein, nach eigenen Angaben rund 30 Journalisten. Er wolle wenigstens im Nachhinein wissen, welche Themen da besprochen werden und ob zum Beispiel auch Medien wie die „Junge Freiheit“ oder das „Greenpeace-Magazin“ Zugang bekämen, sagte Müller-Neuhof.

Der BND wies das Ansinnen zurück und berief sich unter anderem auf sein Geheimhaltungsinteresse und schutzwürdige Interessen der eingeladenen Reporter. Der Geheimdienst wolle durchaus eine gewisse Transparenz schaffen, müsse aber zugleich verhindern, dass Rückschlüsse auf seine aktuelle Arbeit gezogen werden könnten. Deswegen müsse es bei der Vertraulichkeit der Hintergrundgespräche bleiben.

In der mündlichen Verhandlung ging der BND allerdings auf zwei Forderungen des Journalisten ein. Der Geheimdienst nannte Zahl, Datum und Ort von Hintergrundgesprächen 2016/17. Ob er auch über die Inhalte informieren muss, und welche Medien eingeladen wurden, das muss das Gericht entscheiden.