Vermischtes
DAPD

Bundessozialgericht stärkt soziale Absicherung von Online-Journalisten

Ein Online-Journalist, der seine Texte gratis zugänglich auf einer eigenen Website publiziert und sein Einkommen weit überwiegend mit Werbeeinnahmen für diese Internetseite bestreitet, müsse in der Künstlersozialkasse versichert werden, urteilte der 3. Senat.

Kassel (dapd) - Das Bundessozialgericht (BSG) hat die soziale Absicherung freier Publizisten ins Internetzeitalter fortgeschrieben. Ein Online-Journalist, der seine Texte gratis zugänglich auf einer eigenen Website publiziert und sein Einkommen weit überwiegend mit Werbeeinnahmen für diese Internetseite bestreitet, müsse in der Künstlersozialkasse versichert werden, urteilte der 3. Senat am Donnerstag in Kassel. Die Bundesrichter werteten die Website des Klägers als "virtuelles Gesamtprodukt", bei dem die Werbekunden mittelbar für erfolgreiche journalistische Arbeit zahlten.