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Newsroom – Tim Gieselmann

„Bunte“ gewinnt Rechtsstreit gegen Karl-Theodor zu Guttenberg

Das OLG Karlsruhe hebt die Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung über ein vermeintliches Liebes-Aus mit Katherina Reiche auf. Der Medienanwalt des Ex-Politikers spricht von einer „eklatanten Fehlentscheidung“ und kündigt Beschwerde an.

Karlsruhe – Die „Bunte“ muss doch keine Gegendarstellung von Karl-Theodor zu Guttenberg zum vermeintlichen „Liebes-Aus“ mit seiner Partnerin, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, auf der Titelseite bringen, entscheidet das OLG Karlsruhe, wie turi2 berichtet. Grund ist, dass das Burda-Magazin auf der Folgeausgabe mit den Worten „Wir sind weiterhin ein Paar“ für das Gericht bereits hinreichend zurückgerudert ist. Daher gebe es „kein berechtigtes Interesse (mehr) an der Veröffentlichung einer Gegendarstellung“, so das Urteil, das turi2 einsehen konnte. Ein etwaiger „Mehrgewinn“ dadurch sei „nicht ersichtlich“. In voriger Instanz hatte das Landgericht Offenburg Burda noch zur Veröffentlichung der Gegendarstellung verpflichtet. Laut Gerichtsentscheid muss zu Guttenberg die Verfahrenskosten tragen.

 

Christian Schertz, Medienanwalt des Ex-Politikers, nennt das Urteil am Donnerstagabend gegenüber turi2 eine „eklatante Fehlentscheidung“. Sie stehe im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung. „Könnte ein Boulevardmedium die Pflicht zum Abdruck einer Gegendarstellung durch eine neue, eigene, kleine Meldung aushebeln, wäre das Gegendarstellungsrecht faktisch am Ende“, wertet Schertz und kündigt Beschwerde an: „Das Urteil wird vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden müssen.“

 

 

 

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