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Burda Verlag muss für Foto von Jauch-Hochzeit Entschädigung zahlen

Das in der Zeitschrift "Freizeit Revue" abgedruckte Bild hatte ein Paparazzo bei der Jauch- Hochzeit im Sommer 2006 aus dem Verborgenen aufgenommen. Der Offenburger Burda Senator Verlag muss Günther Jauchs Ehefrau Thea mit 15 000 Euro für den Abdruck des Hochzeitsfotos entschädigen.

Köln (dpa) - Der Offenburger Burda Senator Verlag muss Günther Jauchs Ehefrau Thea mit 15 000 Euro für den Abdruck eines Hochzeitsfotos entschädigen. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte ein entsprechendes Urteil am Mittwoch in zweiter Instanz (Az. 15 U 163/08). Die Veröffentlichung verletze das Persönlichkeitsrecht der Klägerin "schwerwiegend und schuldhaft". Das in der Zeitschrift "Freizeit Revue" abgedruckte Bild hatte ein Paparazzo bei der Jauch- Hochzeit im Sommer 2006 aus dem Verborgenen aufgenommen. Das Paar hatte ausdrücklich in privatem Rahmen heiraten wollen und sich Medienberichterstattung über die Feierlichkeiten verbeten.

Das beanstandete Foto zeigt Thea Sihler-Jauch, die im Hochzeitskostüm in einer abgeschiedenen Ecke hinter dem Berliner Schloss Belvedere auf die standesamtliche Trauung wartet. Das Gelände war für die Feier abgesperrt und wurde von einer Sicherheitsfirma bewacht. Ein solches Bild habe daher nur mit einem starken Teleobjektiv aufgenommen werden können, argumentierte Sihler-Jauch im Prozess. Der Burda Verlag berief sich auf die Pressefreiheit und bezeichnete die Hochzeit des bekannten Fernsehmoderators als zeitgeschichtliches Ereignis ersten Ranges.

Das Gericht bewertete den Schutz der Privatsphäre höher. Das Foto sei kein übliches Hochzeitsbild. Sihler-Jauch habe sich darauf verlassen können, in dem sehr privaten Moment vor Beginn der Zeremonie von niemandem beobachtet zu werden. Die Richter ließen keine Revision zu. Einen zweiten Prozess um ein unerwünscht veröffentlichtes Hochzeitsfoto gegen die Illustrierte "Bunte" hatte Sihler-Jauch im Herbst 2008 verloren.