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Der FAZ-Fauxpas: Versehentliche Eilmeldung zu AfD-Politiker Höcke sorgt für Wirbel

Der FAZ-Fauxpas: Versehentliche Eilmeldung zu AfD-Politiker Höcke sorgt für Wirbel Cai Tore Philippsen, Managing Editor FAZ.NET (Foto: privat)

„AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt“: Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat am Dienstagmorgen eine Meldung zu einem Gerichtsurteil veröffentlicht. Dabei war das noch gar nicht gesprochen. Ressortleiter Cai Tore Philippsen (Foto) erklärt, wie es zu der Panne kam.

Halle – Das Landgericht Halle hat AfD-Mann Björn Höcke an diesem Dienstag zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah es nach vier Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Thüringens AfD-Chef wissentlich in einer Rede im sachsen-anhaltischen Merseburg im Mai 2021 eine Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hat, wie dpa berichtet. Der Vorsitzende Richter erklärte, Höcke habe damit Grenzen testen wollen. Das Gericht hatte deshalb entschieden, dass der 52-Jährige 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn bis zuletzt zurückgewiesen.

 

Am Dienstag, 8.52 Uhr, kurz vor Beginn des vierten Prozesstags, meldete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in einer Eilmeldung den angeblichen Ausgang – Höcke sei zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil fiel allerdings erst um kurz nach 19 Uhr. Über die Panne berichtete u.a. Lars Wienand bei t-online. Erst nach einer Stunde sei die FAZ-Meldung gelöscht worden. Zur Höhe der vermeldeten Geldstrafe sei im Text auch noch nichts gestanden – das sollte offenbar dann ergänzt werden, wenn tatsächlich ein Urteil gefallen ist und die Meldung planmäßig veröffentlicht werden sollte, so Wienand.

 

Um 11:23 Uhr postete die FAZ.NET-Redaktion auf X: „Anmerkung der FAZ.NET-Redaktion: Wir haben aus Versehen eine vorbereitete Meldung veröffentlicht, wir bitten für diesen Fehler um Entschuldigung“.

 

Wie kam es zu dem Fehler?
FAZ.NET-Ressortleiter Cai Tore Philippsen sagte t-online: „Ein Kollege hat eine Meldung mit dem wahrscheinlichsten Fall vorbereitet und statt auf Speichern auf Veröffentlichen geklickt.“ Genutzt und angepasst habe der Kollege einen Vorbericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Deshalb stand deren Kürzel unter dem Text der Meldung. Weil dem Text auf der FAZ-Homepage noch kein Platz zugewiesen war, sei er dann zwar veröffentlicht gewesen, aber nicht prominent sichtbar. Im Web und über Google war er jedoch zugänglich. „Es fiel zunächst nicht auf.“ Ein solcher Fehler sei sehr ärgerlich, „aber er ist noch mal ärgerlicher, weil es die AfD und Höcke betrifft. Da muss man besonders sorgfältig arbeiten“.

 

Auch im Gerichtssaal sorgte die FAZ-Eilmeldung für Wirbel, wie Focus Online berichtet. Demnach ist der Vorsitzende Richter Jan Stengel in der ersten Sitzungspause auf den Vorfall aufmerksam gemacht worden. Dieser habe dann vor den Prozessbeobachtern klargestellt: „Die Kammer hat noch keine Entscheidung getroffen.“ Der Richter soll laut Focus Online auch gesagt haben, dass er so was noch nicht erlebt habe, schließlich befinde man sich noch mitten in der Beweisaufnahme.