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DJV empfiehlt frühzeitigen Antrag auf USA-Journalistenvisum

Geplante Änderungen könnten die Gültigkeit deutlich verkürzen und längere Korrespondententätigkeiten erschweren.

Berlin – Medienschaffende, die für Recherchen oder Korrespondententätigkeiten in die USA reisen möchten, sollten ihr sogenanntes I-Visum rechtzeitig beantragen. Das Journalistenvisum ist Voraussetzung, um in den USA beruflich tätig zu sein. Es ist derzeit maximal fünf Jahre gültig und kann verlängert werden.


Das US-Heimatschutzministerium hat jedoch angekündigt, die Gültigkeitsdauer künftig auf 240 Tage zu begrenzen. Ein genaues Inkrafttreten der Änderungen ist bislang nicht bekannt. Laut DJV-Bundesvorsitzendem Mika Beuster reicht diese verkürzte Dauer für einzelne Rechercheaufträge aus, nicht aber für eine längerfristige Korrespondententätigkeit. „Netzwerke lassen sich in acht Monaten nicht aufbauen, Informanten nicht dauerhaft gewinnen“, so Beuster.


Der DJV rät daher, das I-Visum nach den derzeitigen Bestimmungen so früh wie möglich zu beantragen. Die geplante Verkürzung könnte die Arbeit von Auslandskorrespondentinnen und -korrespondenten erschweren.