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DJV: UN-Migrationspakt greift nicht in Pressefreiheit ein

Die Aussagen zur Berichterstattung über Flüchtlinge und Fluchtursachen stellen aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbands keinen Eingriff in die Pressefreiheit dar.

Berlin  – Die Aussagen im Migrationspakt der Vereinten Nationen zur Berichterstattung über Flüchtlinge und Fluchtursachen stellen aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbands keinen Eingriff in die Pressefreiheit dar. Der Pakt spreche sich in Artikel 33c für die „Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration“ aus. Von den UN-Mitgliedern werde „unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet“ verlangt. DJV- Bundesvorsitzender Frank Überall dazu: „Das sind klare Aufforderungen zur unvoreingenommenen Berichterstattung, die wir voll und ganz unterstreichen können.“

 

Weiter erwarte der UN-Migrationspakt die „Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern“. Diese Forderung richte sich klar gegen Propagandaschleudern in autokratischen Regimen, so der DJV-Vorsitzende: „Wer daraus eine Einschränkung der Pressefreiheit in Deutschland ableiten will, hat das deutsche Mediensystem nicht verstanden.“ Eine systematische Förderung von Intoleranz und Rassismus sei mit den Grundwerten des Journalismus nicht vereinbar.