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Dresdner "Sachsensumpf"-Prozess gegen Journalisten wird fortgesetzt

Die beiden Angeklagten waren im August 2010 vom Amtsgericht Dresden wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Dresden (dapd-lsc). Der Berufungsprozess gegen die beiden Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel vor dem Landgericht Dresden wird fortgesetzt. Die beiden Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter wurden als unbegründet abgewiesen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Verteidigung hatte die Anträge mit Jahre zurückliegender Kritik des Richters an der Berichterstattung über eine angebliche Korruptionsaffäre in Sachsen begründet.

Die beiden Angeklagten waren im August 2010 vom Amtsgericht Dresden wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatten 2008 über den sogenannten Sachsensumpf berichtet und dabei auch das Vorgehen der Ermittler hinterfragt.

Der Deutsche Journalisten-Verband reagierte mit Unverständnis auf die Ablehnung der Befangenheitsanträge. Bereits vor Prozessbeginn hatten Journalistenverbände das Vorgehen der sächsischen Justiz gegen die Reporter kritisiert und von einem Einschüchterungsversuch gesprochen.

 

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