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dpa

Ende von Kachelmanns Schadenersatz-Prozess absehbar

Vor fünf Jahren wurde Moderator Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. In einem Zivilverfahren in Frankfurt fordert er Schadenersatz. Die Beweisaufnahme steht vor dem Abschluss.

Frankfurt/Main (dpa) − Das von Wettermoderator Jörg Kachelmann angestrengte Schadenersatz-Verfahren gegen seine Ex-Geliebte nähert sich dem Ende. Vor einer möglichen Entscheidung sollen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Donnerstag (14. Juli) zwei weitere Zeugen gehört werden. Dabei geht es nach Angaben eines Justizsprechers um die Frage, ob Kachelmann alle von ihm geltend gemachten Kosten persönlich getragen hat. 

 

Der Schweizer Wetterfachmann verlangt von seiner Ex-Geliebten Claudia D. mehr als 13 000 Euro für Gutachten, mit deren Hilfe er sich im Strafprozess gegen ihren Vergewaltigungsvorwurf verteidigt hatte. Er muss im Zivilverfahren aber beweisen, dass die Frau die Unwahrheit gesagt hat. Kachelmann war vor gut fünf Jahren vom Landgericht Mannheim freigesprochen worden.

Nach Angaben eines OLG-Sprechers hat eine Firma einen Teil der Kosten für die damaligen Gutachten überwiesen. Kachelmann habe jedoch erklärt, er habe den für ihn ausgelegten Betrag zurückbezahlt. Nach Ende der Beweisaufnahme kann das Gericht einen Verkündungstermin ansetzen. Ob noch am Donnerstag ein Urteil ergeht, war nach Angaben des Sprechers unklar.

Das Landgericht Frankfurt hatte in der ersten Instanz die Klage Ende 2013 abgewiesen. Im Berufungsverfahren gelten Kachelmanns Aussichten als besser: Bei der mündlichen Verhandlung im Januar hatte die Kammer erkennen lassen, dass sie die Klage für durchaus berechtigt hält. Ein gegen die OLG-Kammer vom Anwalt von Claudia D. angestrengter Befangenheitsantrag wurde inzwischen abgewiesen.