Vermischtes
Newsroom – Marc Bartl

Falls nötig bis nach Karlsruhe: Der „Spiegel“ verteidigt sich im Fall Lindemann – auch gegen Anwalt Bergmann

Falls nötig bis nach Karlsruhe: Der „Spiegel“ verteidigt sich im Fall Lindemann – auch gegen Anwalt Bergmann

Jüngst hat der Anwalt Simon Bergmann die „Spiegel“-Berichte zum Fall Lindemann scharf kritisiert. Das Nachrichtenmagazin gibt sich kämpferisch – und will rechtlich gegen die Kanzlei Schertz Bergmann vorgehen.

Hamburg – Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ hat sich in eigener Sache zu Wort gemeldet. „Gerade wird viel über die Berichterstattung rund um den Fall Rammstein diskutiert, auch über die des ,Spiegel‘. Insbesondere, seit das Landgericht Hamburg vor Kurzem einen ersten Beschluss über die ,Spiegel‘-Titelrecherche gefasst hat und es dazu Berichterstattung gab, leider auch sehr einseitige. Wir veröffentlichen deswegen hier den Beschluss des Gerichts vom 14. Juli 2023, um Transparenz herzustellen. Außerdem finden Sie hier die Sicht des Spiegel auf die Dinge“, heißt es in dem Artikel.

 

Das Landgericht Hamburg hat dem Unterlassungsantrag von Till Lindemann in Teilen stattgegeben, ihn aber auch in Teilen zurückgewiesen. „Der Kern unserer Berichterstattung bleibt davon unberührt“, betont der „Spiegel“, der sich gegen das Teilverbot „umfassend zur Wehr setzen“ will. Man habe bereits Widerspruch eingelegt. „Falls nötig, beschreiten wir den Rechtsweg auch bis zum Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht.“ Der „Spiegel“ habe schon des Öfteren einen langen Atem bewiesen – und sei dabei viele Male erfolgreich gewesen. „Denn die Instanzgerichte in den Ebenen darunter überspannen häufiger mal die Anforderungen an Verdachtsberichterstattung zum Teil deutlich, befand auch Karlsruhe immer wieder“, so der „Spiegel“.

 

Der Beitrag über Till Lindemann ist mit den Änderungen weiter online abrufbar.

 

Der „Spiegel“ zählt auf, dass man in den vergangenen Jahren viele #MeToo-Recherchen veröffentlicht habe, die von Gerichten als zulässig beurteilt worden seien – oder die gar nicht erst juristisch beanstandet wurden. Das Nachrichtenmagazin stellt klar: „Bei sexualisierter Gewalt und strukturellem Machtmissbrauch handelt es sich um ein drängendes gesellschaftliches Problem, das quasi alle Branchen durchzieht. Darüber werden wir aufgrund des überaus hohen Informationsinteresses weiterhin berichten – unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Unschuldsvermutung, wie wir es unserer Überzeugung nach auch bisher getan haben.“

 

Die Presse habe nicht nur eine sogenannte Wachhundfunktion, sondern sei nach dem Leitbild des Bundesverfassungsgerichts auch Medium und Faktor der Meinungsbildung. Es sei daher die verfassungsgemäße Aufgabe der Presse, über entsprechende Missstände – auch bereits im Verdachtsstadium und auch gegen entsprechende Widerstände – zu berichten.

 

Dass es Gegenströmungen und Medien gebe, denen diese Form der Berichterstattung sowie entsprechende gesellschaftliche Debatten drumherum ein Dorn im Auge sei, werde den „Spiegel“ davon nicht abhalten. Die zunehmend unsachlichen Einschüchterungsversuche gegenüber Medien und insbesondere gegenüber Betroffenen sowie das teilweise erschreckende, unverhohlene Victim Blaming sowie die vielfach misogynen Argumentationsmuster – auch im Rahmen der Rechtsverteidigung – hätten allerdings inzwischen ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht.

 

In diesem Zusammenhang kommt der „Spiegel“ auf die jüngste Pressemitteilung der von Rammstein-Sänger Lindemann beauftragten Kanzlei Schertz Bergmann zu sprechen. Diese sei „handwerklich schlampig formuliert worden“. Der „Spiegel“ kündigt an, „rechtlich gegen die Pressemitteilung vorzugehen“.

 

Der „Spiegel“ geht auch auf eine Aussage des Anwalts Simon Bergmann ein, der in einem Interview mit „Cicero“ das Hamburger Magazin scharf kritisiert hatte: U.a. zeige sich der „Spiegel“ bei Fehlern stets uneinsichtig.  Der „Spiegel“ stellt dazu fest: „Das ist Unsinn: Just gegenüber der genannten Kanzlei haben wir beispielsweise einen Fehler in dem Rammstein-Titelstück sofort eingestanden, transparent korrigiert und eine Unterlassung dazu abgegeben: Irrtümlich hatten wir geschrieben, dass die Kanzlei die Band Rammstein vertrete. Tatsächlich vertritt sie aber nur Till Lindemann.“