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Gerhard A. Pfeffer: Warum Pressearbeit nicht tricksen darf

Nur im Rahmen der gesetzlichen Grenzen dürfen Öffentlichkeitsarbeiter aktiv sein, erklärt Gerhard A. Pfeffer, Chefredakteur und Herausgeber von "PR-Journal" und "PR-Lokalreporter", in einem Gastbeitrag für NEWSROOM. Pfeffer nimmt damit erstmals explizit Stellung zu der Teldafax-Debatte, die unter PR-Agenturen für viel Diskussionen sorgt.

Düsseldorf - Darf Pressearbeit tricksen? Und ab wann machen sich PR-Experten eigentlich der Beihilfe schuldig? Diese Fragen hatte NEWSROOM aufgeworfen. Hintergrund  - das Lingener Teldafax-Urteil, bei dem der frühere Chef des Energieanbieters verurteilt wurde. Vor allem die Rolle der PR-Expertin Susanne Fiederer und ihrer Firma rückten dabei in den Mittelpunkt. Für das Handelsblatt hatten sich Sönke Iwersen, Chef der Investigativen Recherche bei der Wirtschaftstageszeitung, und Jürgen Flauger um den gesamten Komplex Teldafax gekümmert.

Wie sieht es ein Fachmann, der sich aus journalistischer Sicht intensiv mit den Themen PR und Öffentlichkeitsarbeit beschäftigt? Gerhard A. Pfeffer ist Chefredakteur und Herausgeber von "PR-Journal" und "PR-Lokalreporter", sein wöchentlicher Online-Branchendienst "Pfeffers PR-Newsletter" wird in der Branche gerne und oft gelesen und zitiert.

 

Gerhard A. Pfeffer.

 

"Natürlich darf Pressearbeit nicht tricksen – weder PR-Agenturen und Pressestellen noch die Medien. Öffentlichkeitsarbeiter dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Grenzen aktiv werden und sollten zudem die Standesregeln ihrer Branche - PR-Rat, Presserat - beachten. Denn nur so dienen sie wirklich den Interessen ihrer Kunden.

Dazu kommt ein persönliches, ethisches Grundverständnis über professionelle Pressearbeit, das man einfach haben sollte. Nur positiv ist nichts und niemand – weder in der Wirtschaft noch in der Politik oder sonstwo in der Gesellschaft.

Der Beihilfe machen sie sich wohl in juristischem Sinne nicht schuldig, aber ein Pressesprecher sollte sich überlegen, ob er für einen Auftraggeber, der gerichtlich festgestellt ein Betrüger ist, weiter arbeiten möchte oder kann, denn diese Situation färbt ab.

Er kann ja nun nicht mehr glaubwürdig in der Öffentlichkeit und gegenüber den Medien auftreten – und Glaubwürdigkeit ist die wichtigste Währung in der PR- und Presse-Arbeit."

Gerhard A. Pfeffer

Chefredakteur und Herausgeber

der Websites "PR-Journal" + "PR-Lokalreporter"

sowie des wöchentlichen Online-Branchendienstes "Pfeffers PR-Newsletter"

Darf Pressearbeit tricksen? Dürfen Öffentlichkeitsarbeiter wirklich alles Mögliche unternehmen, um ihre Kunden im positiven Licht erscheinen zu lassen? Und machen sich Pressesprecher, auch externe, der Beihilfe schuldig, wenn ihr Auftraggeber im großen Stil betrogen hat und ein Gericht dies feststellt? Und wie weit darf Öffentlichkeitsarbeit im Dienste des Kunden wirklich gehen? Was sagen Sie? Ihre Einschätzung schicken Sie bitte an redaktion@newsroom.de. Eine Auswahl von Zuschriften werden wir auf NEWSROOM veröffentlichen.