Vermischtes
KNA

Gericht bestätigt Verbot von russischem Sender

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das 2022 verhängte Sendeverbot gegen RT DE bestätigt. Die Klage der RT DE Productions GmbH wurde abgewiesen.

Berlin (KNA) – Das Verbot des Fernsehprogramms RT DE durch die für Berlin und Brandenburg zuständige Landesmedienanstalt (MABB) im Jahr 2022 war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag bestätigt und eine Klage der RT DE Productions GmbH abgewiesen. RT DE war der deutschsprachige Ableger des zunächst auf Englisch sendenden russischen Auslandsfernsehens Russia Today, später RT. Die MABB hatte dem im Dezember 2021 über Satellit und im Internet gestarteten Programm Anfang 2022 den Sendebetrieb nicht aus inhaltlichen Gründen untersagt, sondern weil der Sender nicht über eine Sendelizenz für Deutschland verfügte.


Russische Propaganda

Die in Berlin ansässige GmbH hatte erklärt, nicht Veranstalter, sondern nur Zulieferer für das eigentlich von TV Novosti verantwortete Programm zu sein. TV Novosti zählt zu den russischen Staatsmedien und wie die RT-Sendergruppe zum Medienapparat von Präsident Wladimir Putin.

 

Das Gericht urteilte, die MABB habe RT DE zu Recht als Veranstalterin von RT DE angesehen. Das Unternehmen sei unter anderem vor dem Sendestart in öffentlichen Äußerungen mehrfach als Programmveranstalter aufgetreten und habe erklärt, dass die redaktionelle Verantwortung für die gesendeten Inhalte bei ihm in Deutschland und nicht in Russland liege.

 

Senderveranstalter saß in Berlin

„Die Gesetzeslage ist nicht kompliziert: Wer in Deutschland einen Fernsehsender betreiben will, braucht eine Zulassung. RT DE hat nie eine Zulassung beantragt, sondern ist schlicht und einfach auf Sendung gegangen“, so MABB-Direktorin Eva Flecken. „Das Gericht bestätigt mit seinem heutigen Urteil, dass es sich bei RT DE um einen in Berlin ansässigen Sender handelte – und der sendete ohne Lizenz.“ Das Urteil sei eine „erfreuliche Bestätigung unserer Arbeit als staatsferne Medienaufsicht“, so Flecken.

Die Maßnahme in Deutschland stand in keinem Zusammenhang mit dem im März 2022 von der EU wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine verfügten EU-weiten Verbreitungsverbot für die staatseigenen russischen Medien Russia Today und Sputnik.

 

Die RT DE Productions GmbH kann gegen das Urteil die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragen.

 

 

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