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dpa - Deutsche Presseagentur GmbH

Gericht entscheidet über Entschädigung für Kachelmann

Für die Berichterstattung über den Kachelmann-Prozess wurde „Bild“ zu einer Rekord-Entschädigung verurteilt. In zweiter Instanz sieht es jetzt so aus, dass die Summe deutlich reduziert wird.

Köln (dpa) − Das Oberlandesgericht Köln verkündet an diesem Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil im Klageverfahren des Wettermoderators Jörg Kachelmann gegen die „Bild“-Zeitung. Dabei muss sich Kachelmann auf eine geringere Geldentschädigung einstellen. In erster Instanz hatte ihm das Landgericht Köln die Rekordsumme von 635 000 Euro zugesprochen. Das Oberlandesgericht erwägt dagegen eine Entschädigung zwischen 395 000 und 415 000 Euro. Es geht dabei um die Prozessberichterstattung verschiedener Springer-Titel.


Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. In der Berichterstattung über seinen Prozess hatte die „Bild“-Zeitung nach Ansicht der Richter in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrfach die Grenzen des Erlaubten überschritten und Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer verletzt. Eine zielgerichtete Kampagne von Springer zusammen mit anderen Medien konnten allerdings weder das Landgericht noch das Oberlandesgericht erkennen.

 

Die bisher höchste Entschädigung in einem ähnlichen Verfahren lag bei 400 000 Euro für die schwedische Prinzessin Madeleine nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg von 2009.

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