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dpa

Gericht verbietet „Forbes“ Aussage zu Usmanow: Nicht Putins Strohmann

Wie die Richter dies begründen.

Hamburg (dpa) − Das Landgericht Hamburg hat dem Magazin „Forbes“ die Aussage untersagt, der russische Unternehmer Alischer Usmanow habe sich als Strohmann wiederholt für den russischen Präsidenten Wladimir Putin eingesetzt und dessen geschäftliche Probleme gelöst. Das Magazin habe keinen Sachverhalt vorgetragen, aus dem sich dies ergebe, heißt es in dem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil vom 19. Januar. Vor Gerichten der Europäischen Union geht Usmanow parallel dazu gegen die gegen ihn verhängten Sanktionen vor.

 

Im Zentrum des Hamburger Verfahrens stand die Passage: „Usmanov has repeatedly fronted for Putin and solved his business problems, according to the expert.“ Diese Passage findet sich fast wörtlich auch in der EU-Sanktionsliste („Usmanov has reportedly fronted for the President of the Russian Federation Vladimir Putin and solved his business problems.“)

 

Das Gericht wertete die Aussage als unwahre Tatsachenbehauptung. Die Aussage sei auch dann als rechtswidrig einzuordnen, so die Kammer, wenn man sie − wie von der Gegenseite vorgetragen − als Meinungsäußerung werte. Dafür fehle es an den entsprechenden Anknüpfungspunkten.

 

Usmanows Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel sagte, der Rat der EU rechtfertige Sanktionen mit Fake News, deren Verbreitung nun gerichtlich untersagt worden sei.

 

Das Gericht hatte unter anderem die korrekte Übersetzung ins Deutsche diskutiert. Es folgte einer von Usmanows Anwälten vorgelegten Übersetzung, nach der Usmanow „als Strohmann“ fungiert haben soll.

 

Das Gericht untersagte dem Magazin unter anderem auch die Aussage, Usmanow besitze Immobilien in München sowie die Aussage, er habe von Putins Telekommunikationsminister Leonid Reiman Anteile an dem Mobilfunkanbieter Megafon gekauft.

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. „Forbes“ kann innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen.