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Henryk Broder gewinnt gegen Innenministerium

Henryk Broder gewinnt gegen Innenministerium Henryk Broder (Screenshot: YouTube)

Das Ministerium muss den Bericht des „Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit“ offline stellen. Wieso das Gericht so entschieden hat.

Berlin – Der Publizist Henryk Broder hat vor Gericht gegen das Bundesinnenministerium gesiegt. Es muss den Bericht des „Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit“ offline stellen. Denn der greife Broder auf unsachliche Weise an, berichtet die FAZ.

 

Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat auf Antrag des Publizisten Henryk M. Broder eine einstweilige Verfügung gegen das Bundesinnenministerium (BMI) erlassen (OVG 9 S 20/23). Das Ministerium darf den Bericht des von ihm ins Leben gerufenen Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit (UEM), der unter dem Titel „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“ erschien, auf seiner Homepage nicht mehr verbreiten. Die Entscheidung erging am 31. Januar, Freitag ging der Bericht beim BMI offline. Dies berichtet Michael Hanfeld

 

Die Qualifizierung Broders im Bericht des Expertenkreises stelle einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht dar, befand das OVG. Das Urteil über Broder sei erlaubt. Das Innenministerium müsse jedoch deutlich machen, dass dies keine „amtliche“ Position sei. Dieser Pflicht habe das BMI nicht Genüge getan. Im Gegenteil: Auf dem Bericht prangt das Logo des Ministeriums, im Vorwort spricht Ministerin Nancy Faeser davon, es gelte, sich mit dem Empfehlungen der Experten ernsthaft auseinanderzusetzen.