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Journalisten-Gewerkschaft gewinnt Rechtsstreit um Vergütungsregeln

Der Verlegerverband darf eine Einigung zu Mindesthonoraren für freie Journalisten nicht einfach aufkündigen, urteilt das Landgericht Hannover. Die Gewerkschaft hofft nun auf neue Verhandlungen mit den Medienhäusern.

Berlin (KNA) – Die Kündigung der gemeinsamen Vergütungsregelungen für freie Journalisten an Tageszeitungen durch den Verlegerverband BDZV aus dem Jahr 2017 ist nicht rechtswirksam. Das hat das Landgericht Hannover am Montag entschieden. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte gegen die Funke Harz Kurier GmbH geklagt, die laut Urteil selbst durch ihren Austritt aus dem Verlegerverband nicht von den Vergütungsregeln entbunden sei, so DJV-Sprecher Hendrik Zörner in einer Pressemitteilung. Die Regeln seien laut Gericht außerdem nicht kartellrechtswidrig.

 

Die gemeinsamen Vergütungsregeln haben Gewerkschaften und Verlegerverband 2010 ausgehandelt, nachdem ein Gesetz schon 2002 einen Anspruch auf „angemessene Vergütung“ festgeschrieben hatte. Die Regeln schreiben Mindesthonorare für freie Journalisten vor. 2017 hatte der BDZV die Vereinbarung dann einseitig aufgekündigt. Schon damals meldete der DJV Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung an.

 

Das Gericht folgte nun der Argumentation der Gewerkschaft. „Das Urteil ist ein Sieg auf der ganzen Linie für die Freien, die endlich wieder eine verlässliche Grundlage für ihre wirtschaftliche Planung haben“, sagt der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. Es sei in hohem Maße unsozial, dass manche Medienhäuser offenbar glaubten, diese Mindestsätze aus dem Jahr 2009 noch unterbieten zu müssen, so Beuster weiter.

 

Schon 2010 hatte es Kritik an den damaligen Honorar-Höhen gegeben. Der Berufsverband Freischreiber, der sich als Interessenvertretung freier Journalisten versteht, erklärte damals: „Die nun ausgehandelten Vereinbarungen stellen keine angemessene Vergütung dar.“ Professioneller, unabhängiger und sauber recherchierter Journalismus sei unter diesen Bedingungen nicht möglich, so der Verband weiter. Tatsächlich lagen die Mindesthonorare noch unter dem Niveau eines entsprechenden Tarifvertrags, der aber wegen des einseitige Abhängigkeitsverhältnisses vieler Freier oft nicht durchgesetzt wurde. Das galt ebenfalls für die gemeinsamen Vergütungsregeln, wie eine Umfrage des DJV-Landesverbands Baden-Württemberg 2013 zeigte.

 

Der DJV hatte in der Vergangenheit anhand der Vergütungsregeln Nachzahlungen, teilweise in fünfstelliger Höhe, für freie Journalisten vor Gericht eingeklagt. Der Prozess in Hannover war das erste Verfahren, in dem die Gewerkschaft die Rechte nicht für Einzelne geltend machte, sondern als Verband klagte. DJV-Vorstand Beuster hofft nun auf eine neuerliche Einigung: „Verhandlungen der Verlage mit uns über eine Weiterentwicklung der Vergütungsregeln sind vernünftiger und zielführender als kräftezehrende und teure Verfahren vor Gericht.“