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Journalisten müssen Kosten für Polizeieinsatz im Dannenröder Forst tragen

Das Verwaltungsgericht sieht den Eingriff in die Pressefreiheit als gerechtfertigt.

Wiesbaden – Zwei Journalisten, die von der Polizei im Dezember 2020 aus Baumhäusern im Dannenröder Forst geholt wurden, müssen die Kosten für den Einsatz tragen, entscheidet das Verwaltungsgericht Wiesbaden, berichtet turi2.

 

Dort hatte es damals Proteste gegen den Bau einer Autobahn gegeben. Die Journalisten wollten ihrer Aussage nach über die Rodungsarbeiten berichten. Laut Gericht befanden sie sich auf einem Sperrgebiet, das sie hätten verlassen müssen. Der Schutz von Leib und Leben habe den Eingriff in die Pressefreiheit gerechtfertigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

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