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Journalistenverband gegen Einschränkung der Prozessberichterstattung

Siegfried Kauder hatte gefordert, die Medien müssten verpflichtet werden, nicht über Aussagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu berichten.

Berlin (dapd). Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) lehnt Forderungen von Politikern ab, die Prozessberichterstattung zum Schutz der Privatsphäre von Opfern sexueller Gewalt einzuschränken. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken wies am Mittwoch darauf hin, dass der Pressekodex des Deutschen Presserats den Medien klare Grenzen ziehe. "Der Schutz der Privatsphäre von Opfern wie auch von Zeugen hat Vorrang vor der Berichterstattung", sagte Konken. "Diese Selbstverpflichtung der Medien macht gesetzliche Regelungen überflüssig."

In der Diskussion über den Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann hatte der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwochausgabe) gefordert, die Medien müssten verpflichtet werden, nicht über Aussagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu berichten.

Konken kritisierte: "Rechtspolitiker sollten sich erst mit der Sachlage vertraut machen, bevor sie die Pressefreiheit in Teilen zur Disposition stellen." Eine Einschränkung der Berichterstattung per Gesetz wäre nicht nur verfassungswidrig, sondern im Fall Kachelmann auch wirkungslos gewesen, sagte Konken. Hier hätten Journalisten von Anwälten und aus Ermittlungsbehörden Informationen erhalten und seien von vermeintlichen Opfern freimütig informiert worden. Konken sagte, die Fehler, die die Medien im Zusammenhang mit dem Kachelmann-Prozess gemacht hätten, müssten thematisiert und aufgearbeitet werden. "Dazu ist der Journalismus in der Lage, ohne dass es der Drohung mit schärferen Gesetzen bedarf."