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Kein Anspruch auf Teilnahme: BND schließt „Tagesspiegel“ von Hintergrundgesprächen aus

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Auswahlpraxis des Geheimdienstes – DJV warnt vor intransparenter Informationspolitik.

Berlin – Der Bundesnachrichtendienst (BND) lädt regelmäßig ausgewählte Journalistinnen und Journalisten zu vertraulichen Hintergrundgesprächen ein – nicht jedoch den „Tagesspiegel“. Dessen Ausschluss von den Informationsrunden hat nun das Bundesverwaltungsgericht in einem Eilverfahren bestätigt. Ein Anspruch auf Teilnahme bestehe nicht, entschied das Gericht in Leipzig (Az.: 10 VR 1.25).

Geklagt hatte der „Tagesspiegel“, nachdem er trotz mehrfacher Anfragen nicht mehr zu den Veranstaltungen eingeladen worden war. Zuletzt fand ein solches Treffen im Februar statt, Thema war die Lage in Syrien nach dem Sturz des Assad-Regimes.

 

Während der BND im Januar noch mitteilte, die Zeitung werde „regelmäßig“ berücksichtigt, war sie im Jahr 2024 sowie im laufenden Jahr nicht mehr eingeladen worden. Der Geheimdienst betont, es gebe keinen festen Teilnehmerkreis – stattdessen erfolge die Auswahl „pluralistisch und nach sachlichen Kriterien“. Welche das konkret sind, bleibt offen. Eine Stellungnahme zum Ausschluss des „Tagesspiegel“ verweigerte der BND.

 

Das Bundesverwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab. Die Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz beinhalte kein Recht auf Teilnahme an solchen Veranstaltungen. Auch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) lasse sich ein solcher Anspruch nicht ableiten. Behörden könnten demnach selbst entscheiden, wen sie zu Hintergrundgesprächen zulassen – eine gerichtliche Verpflichtung zur Einladung einzelner Medien bestehe nicht.

 

Vertraulichkeit und Intransparenz

Bei den Hintergrundgesprächen handelt es sich um nicht öffentliche Runden, in denen Informationen zur außen- und sicherheitspolitischen Lage gegeben werden. Die Inhalte dürfen genutzt werden, jedoch ohne Nennung der Quelle. Seit mehreren Urteilen zur behördlichen Transparenz dokumentiert der BND nicht mehr, welche Medien eingeladen wurden. Bei Nachfragen verweist er darauf, die entsprechenden Informationen lägen nicht vor.

 

DJV kritisiert Ausschlusspraxis

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) reagierte mit scharfer Kritik auf das Urteil und die Auswahlpraxis des BND. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster sprach von einer gefährlichen Tendenz zur Steuerung der Berichterstattung: „Die intransparente Auswahl der Pressevertreter erinnert an Trumps Ausschluss renommierter Medien von seinen Pressekonferenzen.“ Das widerspreche der in Artikel 5 garantierten Pressefreiheit.

 

Beuster forderte die Bundesregierung erneut auf, einen verbindlichen presserechtlichen Auskunftsanspruch auf Bundesebene gesetzlich zu verankern – analog zu den Regelungen in den Bundesländern. „Wenn die Regierung Transparenz und Pressefreiheit ernst nimmt, soll sie endlich einen Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden beschließen – und das Recht auf Teilnahme an Hintergrundgesprächen gleich mitregeln.“