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Keine Einigung zwischen Springer-Konzern und Ex-„Bild“-Chef Reichelt

Keine Einigung zwischen Springer-Konzern und Ex-„Bild“-Chef Reichelt Julian Reichelt

Julian Reichelt soll nach Ansicht Springers Konzern-Informationen nach außen gegeben haben.

Berlin (dpa) − Im Streit zwischen dem Medienkonzern Axel Springer und dem früheren „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt um die Rückzahlung seiner Abfindung ist zunächst keine Einigung in Sicht. Bei einem ersten Termin vor dem Arbeitsgericht Berlin am Freitag vertraten die Rechtsanwälte beider Seiten gegensätzliche Positionen. Reichelt erschien nicht, ließ sich aber anwaltlich vertreten. Da der sogenannte Gütetermin ergebnislos blieb, setzte das Gericht einen Kammertermin an. Dieser wird voraussichtlich Mitte November sein, wie Richterin Anke Weyreuther sagte.

 

Springer hatte im April Klage gegen den Ex-Chefredakteur von Deutschlands größter Boulevardzeitung „Bild“ eingereicht. Es geht um den Vorwurf von Vertragsverstößen im Zusammenhang mit seinem Ende bei dem Medienhaus. Der Konzern wirft Reichelt außerdem vor, Mitarbeiter abgeworben zu haben. Im Kern soll er nach Ansicht Springers Konzern-Informationen nach außen gegeben haben, obwohl sie vereinbart hätten, dass Reichelt diese mit seinem Abgang löscht. Auf dieser Grundlage sei ihm die Abfindung − nach Gerichtsangaben sind es zwei Millionen Euro − ausgezahlt worden. Springer fordert die Summe zurück, sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von laut Gericht fast 200 000 Euro.

 

In der Verhandlung stritten die Parteien darüber, dass Reichelt Informationen weitergegeben habe. Sie legten allerdings unterschiedlich aus, ob diese unter das Löschgebot fielen. Der Verleger der „Berliner Zeitung“, Holger Friedrich, hatte über ein Interview vor einiger Zeit öffentlich bekanntgemacht, dass er von Reichelt kontaktiert worden sei. Er habe sich an Springer gewandt.

Reichelt musste im Herbst 2021 seinen Posten als Chefredakteur der „Bild“ räumen und den Konzern verlassen. Hintergrund waren Vorwürfe des Machtmissbrauchs in Verbindung mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen. Der Journalist selbst hatte später von einer „Schmutzkampagne“ gegen ihn gesprochen und Vorwürfe stets zurückgewiesen.

 

Gegen die Klage Springers wehrt sich Reichelt seinerseits mit Forderungen an den Medienkonzern, mit einer sogenannten Widerklage. Dabei geht es um Einsicht in Dokumente rund um das betriebsinterne Verfahren zu den Vorwürfen gegen Reichelt. Das wies Springer zurück und verwies auf den Schutz von Hinweisgebern. Reichelt will außerdem in dem Zusammenhang Schadenersatz in Höhe von mindestens 1000 Euro.

 

Im Zuschauerraum der Verhandlung im Arbeitsgericht war unter anderen Reichelts Nachfolger Johannes Boie zu sehen. Dieser war bis März „Bild“-Chefredakteur, bis er überraschend von Marion Horn abgelöst wurde.

 

Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin unabhängig von diesem Streit vor dem Arbeitsgericht auf Grundlage einer Strafanzeige von Springer gegen Reichelt wegen des Verdachts des Betruges. Bis zum Abschluss der Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung.