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KNA

Keine Ermittlungen gegen TV-Philosophen Precht: „Fehlendes Wissen“

Kurz nach dem Angriff der Hamas auf Israel hatte Richard David Precht mit antisemitischen Äußerungen für Bestürzung gesorgt. Ermittlungen wegen Volksverhetzung wird es dennoch nicht geben – weil die Staatsanwaltschaft bei ihm von fehlendem Wissen über das Judentum ausgeht.

Bonn (KNA) – Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt nicht gegen Richard David Precht wegen Volksverhetzung. Das bestätigte die Behörde dem KNA-Mediendienst am Donnerstag. Demnach sei kein Anfangsverdacht für strafbares Verhalten gegeben. Zuerst hatte das Onlinemedium t-online am Mittwoch über den Vorgang berichtet.

 

Precht hatte wenige Tage nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel, bei dem über tausend Menschen ums Leben kamen und hunderte, teilweise bis heute, verschleppt wurden, in einem Podcast antisemitische Stereotype bedient. Im Format „Lanz und Precht“, das der TV-Philosoph gemeinsam mit dem Fernsehmoderator Markus Lanz betreibt, hatte Precht behauptet, orthodoxe Juden dürften nicht arbeiten, abgesehen von „ein paar Sachen wie Diamantenhandel und ein paar Finanzgeschäfte“.

 

Prechts Aussage ist falsch. Das Vorurteil, das Juden nicht arbeiten dürfen, geht auf das Verbot zurück, das Juden im Mittelalter daran hinderte, handwerklichen oder landwirtschaftlichen Berufen nachzugehen. Das war allerdings eine Entscheidung der christlichen Mehrheitsgesellschaft und keine jüdische religiöse Vorschrift. Juden betätigten sich in der Folge oftmals als Händler oder Bankiers. Daraus entwickelte sich ein Zerrbild, nachdem Juden als geldgierig dargestellt wurden.

 

Die Staatsanwaltschaft sieht in den Äußerungen dennoch kein strafbares Verhalten. Für einen Anfangsverdacht der Volksverhetzung sei es nötig, dass ein Täter gegen eine bestimmte Gruppe zum Hass aufstachele oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordere. Obwohl Prechts Aussage „unstreitig unwahr“ sei, habe der Philosoph sie nicht wertend ausgesprochen. Aufgrund der nachträglichen Äußerungen Prechts – er hatte sich öffentlich für den Vorfall entschuldigt – könne man auch nicht davon ausgehen, dass er die Falschaussage absichtlich getroffen habe. „Es ist vielmehr davon auszugehen, dass er lediglich unbedacht und in Unkenntnis über den jüdischen Glauben handelte“, schreibt die leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller auf Anfrage. Deshalb habe man keine Ermittlungen eingeleitet.

 

Prechts Einlassungen waren von jüdischen Organisationen und Politikern heftig kritisiert worden. Für das ZDF, das redaktionell für den Podcast verantwortlich ist, räumte Intendant Norbert Himmler ein, dass die Kritik berechtigt sein und kündigte an, die redaktionellen Abläufe zu überarbeiten.