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dpa - Deutsche Presseagentur GmbH

Landgericht Köln entscheidet über Klage von Herbert Grönemeyer

Das Video wurde zahllose Male angeklickt: Herbert Grönemeyer geht scheinbar grundlos auf Fotografen los. Der Auslöser für seinen Ärger wurde nach Überzeugung des Sängers herausgeschnitten. Am Mittwoch gibt es in der Sache eine Gerichtsentscheidung.

Köln (dpa) − Herbert Grönemeyer (61) setzt sich vor Gericht für die Privatsphäre seiner Familie ein. Am Mittwoch (0915 Uhr) will das Landgericht Köln entscheiden, ob eine von Grönemeyer erwirkte einstweilige Verfügung aufrechterhalten bleibt. In dem Verfahren geht es um eine Auseinandersetzung des Musikers und Sängers mit einem Fotografen und einem Kameramann 2014 auf dem Flughafen Köln-Bonn. Ein Video von dem Vorfall, das im Internet verbreitet wurde, erweckt den Eindruck, Grönemeyer sei damals grundlos ausgerastet.


In dem Film sieht es so aus, als sei Grönemeyer allein unterwegs. In Wahrheit seien seine Lebensgefährtin und sein Sohn mit dabei gewesen, sagte Grönemeyer im Mai der Deutschen Presse-Agentur. „Der Teil ist nicht im Film, der ist rausgeschnitten.“ Der Film sei so zusammenmontiert, dass man glauben müsse, er rege sich auf, nur weil er einen Fotografen sehe. „Das ist ja das Linke an dem Video. Der Auslöser ist nicht da“, sagte Grönemeyer. „Wenn die von mir ein Foto hätten haben wollen, hätten sie mich ja fragen können, ich mache mit jedem ein Foto“, beteuerte er. Hier sei aber die Privatsphäre seiner Familie verletzt worden.

 

In dem Verfahren geht es konkret um die Aufrechterhaltung einer einstweiligen Verfügung, die Grönemeyer gegen die Verbreitung von Fotos und Behauptungen im Zusammenhang mit dem Vorfall am Flughafen erwirkt hatte.