Vermischtes
DPA

"Morgenpost": Verfahren gegen Reporter eingestellt

Mit einer Durchsuchung bei der "Berliner Morgenpost" handelte sich die Staatsanwaltschaft vor zwei Jahren viel Kritik ein. Nun wurde das Verfahren gegen den Journalisten laut Medienberichten eingestellt.

Berlin (dpa) - Nach rund zwei Jahren ist ein Ermittlungsverfahren gegen einen Reporter der "Berliner Morgenpost" nach Angaben des Blattes eingestellt worden. Der Tatvorwurf der Beamtenbestechung habe sich nicht bestätigt, meldete die Zeitung am Sonntag. Auch der "Spiegel" berichtete, die Staatsanwaltschaft Berlin habe ihr Ermittlungsverfahren gegen den Chefreporter des Blattes eingestellt. Ein Sprecher der Behörde bestätigte das am Sonntag auf Nachfrage der Nachrichtenagentur dpa zunächst nicht.

Der Journalist stand im Verdacht, einen Beamten des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) bestochen zu haben, um Informationen aus laufenden Ermittlungsverfahren zu erhalten. Eine Durchsuchung der Redaktionsräume der "Berliner Morgenpost" hatte im November 2012 Kritik von Journalistenverbänden und Politikern ausgelöst. Chefredakteur Carsten Erdmann erklärte am Sonntag: "Wir haben von Anfang an gesagt, dass der Verdacht völlig unbegründet und die Durchsuchung daher unverhältnismäßig gewesen ist."

Die Zeitung zitierte auch die Rechtsanwältin des Reporters, Simone Kämpfer: "Die Berliner Justiz ist endlich zu dem richtigen Ergebnis gelangt. Was bleibt, ist unsere Verärgerung über die Durchsuchung von Redaktions- und Privaträumen, für die es keinerlei Grundlage gab."

Wegen der Brisanz hatte sich damals auch Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) in den Fall eingeschaltet. Auf Bitte der Staatsanwaltschaft informierte er zum Start der Durchsuchung die Chefredaktion der "Berliner Morgenpost". "Es ging darum, die Verhältnismäßigkeit zu wahren", sagte er dazu wenige Wochen später vor dem Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses. Es sei darum gegangen, dass man nicht die ganze Zeitung durchsuche, sondern Unterlagen freiwillig herausgebe.

Die "Morgenpost" hatte sich beim Landgericht Berlin über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft beschwert - zunächst ohne Erfolg. Dagegen legte die Zeitung Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Dieses Verfahren laufe noch, hieß es in dem Bericht.