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dpa

Nach „Ibiza-Video“ − Ermittlungen gegen Journalisten eingestellt

Heinz-Christian Strache, den das Video zum Rücktritt zwang, hatte drei Journalisten und zwei Chefredakteure der „SZ“ wegen „Zugänglichmachen von höchstpersönlichen Bildaufnahmen“ angezeigt.

München (dpa) − Die Münchner Staatsanwaltschaft München hat nach der Veröffentlichung des aufsehenerregenden „Ibiza-Videos“ mit dem damaligen österreichischen Vizekanzler Heinz-Christian Strache die Ermittlungen gegen Journalisten der „Süddeutschen Zeitung“ eingestellt. Der frühere FPÖ-Chef Strache, den das Video zum Rücktritt zwang, hatte drei Journalisten und zwei Chefredakteure der „SZ“ unter anderem wegen „Zugänglichmachen von höchstpersönlichen Bildaufnahmen“ angezeigt.

 

Die Staatsanwaltschaft teilte am Freitag mit, dass „das überragende Interesse an der Berichterstattung über die thematisierten Missstände von erheblichem Gewicht“ sei und dieses Interesse die Nachteile für Strache überwiege.

 

Strache ist auf dem heimlich gefilmten Video im Gespräch über mögliche Formen politischer Einflussnahme mit einer vermeintlichen russischen Investorin zu sehen. Das Video wurde im Sommer 2017 auf der Mittelmeerinsel Ibiza aufgenommen. Strache musste nach der Veröffentlichung durch „Spiegel“ und „Süddeutsche Zeitung“ von seinen politischen Ämtern zurücktreten; außerdem zerbrach die rechtskonservative Regierung in Österreich.