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Neuer Kachelmann-Anwalt: "Dilettantisches Herumermitteln"

Der neue Verteidiger, Johann Schwenn, hat sich bereits in der aktuellen Ausgabe des Magazins "Cicero" zu dem Vergewaltigungsprozess geäußert.

Berlin (dpa) - Der neue Verteidiger von Jörg Kachelmann, Johann Schwenn, hat sich bereits in der aktuellen Ausgabe des Magazins "Cicero" zu dem Vergewaltigungsprozess geäußert. Darin kritisiert er die Staatsanwaltschaft und das Landgericht. dpa dokumentiert Auszüge aus dem Beitrag der Dezemberausgabe:

"Vom mutmaßlichen Opfer zum mutmaßlichen Täter ist der Weg manchmal nicht weit: Beruht der Verdacht eines Sexualdelikts vor allem auf der Aussage des vermeintlichen Opfers, sind außerdem Spuren des angeblichen Delikts nicht vorhanden und gibt es obendrein noch ein plausibles Motiv für eine falsche Verdächtigung oder gar Hinweise auf eine psychische Störung der Aussageperson ­ dann ist ein Rollentausch für Kenner der einschlägigen Materie keine Überraschung.

Wer mit der Zeit geht, hält den sexuellen Missbrauch für die Pest unserer Tage. Da mögen die fallenden Zahlen der Kriminalstatistik sagen, was sie wollen: Gegen den Glauben an den Missbrauch scheint kein Kraut gewachsen. Dass dieser Glaube inzwischen auch jene erfasst hat, die es von Amts wegen besser wissen sollten, ist im Verfahren gegen Jörg Kachelmann zu besichtigen. (...)

Der Kunstgriff der Staatsanwälte, sich selbst und dem Gericht die fehlende Sachkunde auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie durch einen unabhängigen Sachverständigen zu verschaffen, ist nicht neu und hat noch in jedem einschlägigen, vom Verfasser durchgeführten Wiederaufnahmeverfahren dazu geführt, das frühere Fehlurteil zu kassieren: Stets hatten Traumatherapeuten entweder dazu beigetragen, falsche Aussagen zu generieren oder sie durchzuhalten. Immer musste die angebliche "posttraumatische Belastungsstörung" des scheinbaren Opfers dazu dienen, nachgewiesene Falschaussagen als Folgen der angeblichen Tat zu missdeuten. Am Ende blieb vom Trauma nie etwas übrig. (...)

Doch erst einmal ging die Verneigung vor der Unvernunft so weit, dass sich der Vorsitzende der Strafkammer weigerte, die Nebenklägerin über deren Recht zu belehren, keinerlei Angaben zur Sache zu machen. Dabei hat dieses Recht jeder Zeuge, auf dessen Aussage die Anklage beruht, zumal wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass seine Aussage im Ermittlungsverfahren falsch war. Im Fall Kachelmann hatte das Oberlandesgericht den Haftbefehl nach vielen Monaten schließlich aufgehoben, weil auch eine Falschbezichtigung des Angeklagten in Betracht kam.

Es wirft kein gutes Licht auf das Landgericht Mannheim, dass auch die beiden anderen Berufsrichter und die Schöffen dem Vorsitzenden beisprangen und drei weitere Richter dieses Landgerichts in dem Vorurteil dieser fünf keinen Ausdruck von Befangenheit erkennen wollten. Zuvor hatte der von Kachelmann abgelehnte Vorsitzende die Erklärung nachgeschoben, er habe die Nebenklägerin erst vor deren Angaben zum Kerngeschehen über ihre Aussagefreiheit belehren wollen. Das mag glauben, wer will. (...)

Für die Staatsanwaltschaft Mannheim steht (...) mehr auf dem Spiel als ein Gesichtsverlust. Wird der Angeklagte freigesprochen, so muss das Gericht ihm das Anrecht auf Entschädigung für die erlittene Freiheitsentziehung zusprechen. Ob es dabei bleibt, ist die Frage. Für die Vernichtung seiner Reputation, die ihm die Staatsanwälte durch ihr bloßstellendes und dilettantisches Herumermitteln zugefügt haben, müsste das Land Baden-Württemberg einstehen. Die Entscheidung hätte eine Zivilkammer des Landgerichts Mannheim zu treffen.

Wie das Strafverfahren auch immer ausgeht ­ eines lässt sich jetzt schon sagen: Dass sie für ihre Aussage zur Rechenschaft gezogen wird, braucht die Nebenklägerin nicht zu fürchten. Denn zuständig für deren Verfolgung wäre doch bloß wieder die Staatsanwaltschaft Mannheim. Und die käme in einem Verfahren gegen ihre Opferzeugin nicht umhin, sich ihren eigenen Beiträgen zu den Folgen einer Falschaussage zu widmen. Fest aber steht schon jetzt: Für das mit der Festnahme Kachelmanns verbundene Aufsehen und das öffentliche Breittreten seiner sexuellen Vorlieben ist vor allem diese Behörde verantwortlich."