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Trotz Entlastung gekündigt: ORF trennt sich von Roland Weißmann – Anwalt prüft rechtliche Schritte

Sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn läge nicht vor, Compliance- und ethische Standards seien aber verletzt worden. Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum nennt ihn „vollständig entlastet“.

Wien - Der ORF hat den ehemaligen Generaldirektor Roland Weißmann entlassen und gibt als Grund den „Anschein unangemessenen Verhaltens“ an. Das sei das Ergebnis der internen und externen Compliance-Untersuchung.
 
Laut Compliance-Stelle liege „sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn nicht vor“, es seien aber „Compliance- und ethische Standards verletzt“ worden. Der ORF werde „aus Gründen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte keine weiteren Details der Untersuchung veröffentlichen und ersucht, Spekulationen zu den Abläufen und den beteiligten Personen zu unterlassen“. Aber man lässt wissen: „Der ORF verlangt von seinen Führungskräften allerdings nicht bloß die Einhaltung zwingenden Rechts, sondern ein sehr hohes Maß an Integrität und Unterlassung jeglichen Verhaltens, das geeignet ist, dem Unternehmen zu schaden. Jeder Anschein eines einer Führungskraft unangemessenen Verhaltens ist daher zu vermeiden. Daher wird der ORF das Angestellten-Dienstverhältnis mit Roland Weißmann unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und kollektivvertraglichen Kündigungsfrist auflösen.“
 
„Sämtliche rechtliche Schritte“
Der Anwalt von Roland Weißmann, Oliver Scherbaum, sieht seinen Mandanten durch die ORF-Compliance-Untersuchung vollständig entlastet. Demnach liege weder sexuelle Belästigung noch sonstiges Fehlverhalten vor; die Vorwürfe seien „in sich zusammengebrochen“.
 
Die dennoch erfolgte Beendigung des Dienstverhältnisses bezeichnet Scherbaum als unbegründet und konstruiert. Die vom ORF angeführten Verstöße gegen „ethische Standards“ hätten weder eine tatsächliche noch eine rechtliche Grundlage.
 
Als Reaktion kündigt Scherbaum an, Weißmann werde das Vorgehen nicht hinnehmen und sämtliche rechtlichen Schritte einleiten – sowohl gegen den aus seiner Sicht erzwungenen Rücktritt als auch gegen die Kündigung und die anhaltende rufschädigende Darstellung.



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