Vermischtes
KNA

Potsdamer Treffen – Correctiv sieht sich durch Gericht bestätigt

Der Bericht des Medienhauses über ein Treffen von Rechtsextremen, Politikern und Unternehmern hat für viel Aufsehen gesorgt. Ein Teilnehmer ging dagegen juristisch vor – nun hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Hamburg/Berlin (KNA) Das gemeinnützige Medienhaus Correctiv sieht sich in einem Rechtsstreit um seine Enthüllungen zu Vertreibungsplänen weitgehend bestätigt. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg gab dem Juristen und Privatdozenten Ulrich Vosgerau mit seinem Unterlassungsantrag mit Beschluss vom 26. Februar nur teilweise recht (Az. 324 O 61/24). Dabei ging es lediglich um einen Randaspekt, nämlich die Darstellung einer angeblichen Äußerung Vosgeraus bei dem „Geheimtreffen in Potsdam“ zu den Erfolgsaussichten massenhaft eingelegter Wahlprüfungsbeschwerden.

 

Correctiv hatte Anfang Januar ein Treffen von Rechtsextremen, Politikern von AfD, CDU und Werteunion sowie von Unternehmern enthüllt, bei dem diese im November Pläne zur Vertreibung von Millionen Menschen besprochen haben sollen. Nach der Veröffentlichung gingen bundesweit Hunderttausende Menschen gegen Rechtsradikalismus und Fremdenfeindlichkeit auf die Straße.

Ob und in welchem Umfang bei dem Treffen über „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, diskutiert wurde, war nicht Gegenstand der Gerichtsentscheidung. Beide Seiten können noch Rechtsmittel einlegen.

 

Vosgerau hatte als Teilnehmer des Treffens per einstweiliger Verfügung mehrere Passagen aus der Berichterstattung des Medienhauses untersagen lassen wollen. Dabei ging es auch um eine Äußerung zu Briefwahlen und darum, ob Correctiv die Antworten des Juristen auf eine vor der Veröffentlichung gestellte Anfrage der Redaktion korrekt wiedergegeben habe. In diesen beiden Punkte wies das Gericht den Antrag des Klägers zurück.

 

Vosgeraus Anwalt Carsten Brennecke teilte mit, sein Mandant prüfe, in die nächste Instanz zu gehen. „Unser Vorgehen war ein voller Erfolg“, meinte Brennecke. Man habe Correctiv dazu zwingen können, „den Kernvorwurf von den angeblichen Ausweisungsplänen selbst zu revidieren und ihnen obendrein eine glatte Falschbehauptung verbieten zu lassen“.

 

Correctiv rückt allerdings vom Kern der Recherche gar nicht ab: „Der Beschluss des Gerichts bestätigt, dass unsere Recherche über das Geheimtreffen steht. Wir haben nichts anderes erwartet“, sagte Chefredakteur Justus von Daniels. „Ein unwesentliches Detail ändern wir. Aber der Teilnehmer Ulrich Vosgerau ist mit seinem völlig überzogenen Antrag weitgehend gescheitert.“

 

Rechtsanwalt Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB Rechtsanwält:innen, der Correctiv in dem Verfahren vertritt, ergänzte, dass die Verfügung des Landgerichts "lediglich ein nebensächliches Detail" betreffe. „Alle weiteren Äußerungen des Beitrags über den Antragsteller wie auch die Recherche insgesamt bleiben juristisch unbeanstandet. Wir werten dies als großen Erfolg vor einer Kammer, die als besonders streng gilt.“

 

Vosgerau und andere Teilnehmer des Treffens hatten sieben eidesstattliche Versicherungen vorgelegt, die die Correctiv-Recherchen in Zweifel ziehen sollen. Darauf hatte die Redaktion ihrerseits mit acht eidesstattlichen Versicherungen reagiert, die die Recherche untermauern sollen. Das Gericht berücksichtigte die Versicherungen in seiner Begründung nicht.