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dpa

Presserat entscheidet im März über Beschwerden zum „Spiegel“-Cover

Die Illustration zeigt den US-Präsidenten als Henker der Freiheitsstatue. In der einen Hand hält er deren abgetrennten Kopf, in der anderen ein Messer.

Berlin (dpa) − Der Deutsche Presserat beschäftigt sich im März mit der umstrittenen Darstellung des US-Präsidenten Donald Trump auf dem aktuellen „Spiegel“-Titelbild. Beim Presserat seien dazu bisher 16 Beschwerden eingegangen, sagte dessen Sprecherin Edda Eick am Donnerstag. Das sei keine Beschwerdewelle, aber eine überdurchschnittlich hohe Zahl.

Die Illustration zeigt den US-Präsidenten als Henker der Freiheitsstatue. In der einen Hand hält er deren abgetrennten Kopf, in der anderen ein Messer.

Die Beschwerden beziehen sich in diesem Fall insbesondere auf Ziffer 1 des Pressekodex zur Achtung der Menschenwürde und zu Ziffer 9, in der es heißt: „Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.“ Der Beschwerdeausschuss werde darüber bei seiner nächsten Sitzung am 23. März entscheiden, sagte Eick. Zuerst hatte der Branchendienst „Meedia“ darüber berichtet.

Zum Vergleich: Zur Berichterstattung nach dem islamistischen Anschlag im Dezember in Berlin hatte es insgesamt rund zwei Dutzend Beschwerden beim Presserat gegeben, zu Berichten nach dem Absturz der Germanwingsmaschine in den französischen Alpen 2015 mehrere hundert.

Gestaltet hat die „Spiegel“-Titelseite der aus Kuba stammende Künstler Edel Rodriguez, der 1980 als politischer Flüchtling in die USA gekommen war. Er sprach in der „Washington Post“ im Zusammenhang mit dem von Trump verhängten Einreisestopp für Menschen aus sieben islamischen Ländern von einer „Enthauptung der Demokratie, Enthauptung eines heiligen Symbols“.