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dpa

Presserat: Netanjahu-Karikatur in „Süddeutscher Zeitung“ von Meinungsfreiheit gedeckt

Die Grenze zur Diskriminierung von Juden nach Ziffer 12 des Kodex sei nicht überschritten.

Berlin (dpa) − Der Deutsche Presserat sieht in der umstrittenen Netanjahu-Karikatur von Dieter Hanitzsch keinen Verstoß gegen den Pressekodex. Das teilte das Gremium am Mittwoch mit. Die Gesichtszüge des israelischen Premierministers Benjamin Netanjahu in der Karikatur, die die „Süddeutsche Zeitung“ veröffentlicht hatte, seien zwar überzeichnet, im Rahmen der Meinungsfreiheit sei dies aber zulässig. Die Grenze zur Diskriminierung von Juden nach Ziffer 12 des Kodex sei nicht überschritten. Einige Mitglieder haben dem Presserat zufolge daran eine stereotype Bildsprache kritisiert und hielten die Beschwerden für begründet. Eine Mehrheit sah demnach jedoch keinen Verstoß gegen den Pressekodex.

Hanitzsch hatte den israelischen Regierungschef im Gewand der Eurovision-Song-Contest-Gewinnerin Netta dargestellt. In der Karikatur hält Netanjahu eine Rakete in der Hand, die mit einem Davidstern gekennzeichnet ist. Der Presserat hatte acht Beschwerden erhalten von Lesern, die sich zum Teil an Darstellungen aus der nationalsozialistischen Propaganda-Zeitung „Stürmer“ erinnert gefühlt hatten. Das Blatt hatte sich daraufhin von dem 85 Jahre alten Karikaturisten getrennt.