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Presserat rügt „Passauer Neue Presse“ nach Bericht über Alexandra Föderl-Schmid

Presserat rügt „Passauer Neue Presse“ nach Bericht über Alexandra Föderl-Schmid Alexandra Föderl-Schmid (Foto: Friedrich Bungert)

Nach Kritik der „Süddeutschen Zeitung“ hat der Deutsche Presserat eine Rüge gegen die „Passauer Neue Presse“ ausgesprochen. Grund ist ein Bericht über Föderl-Schmid im Zusammenhang mit einer Vermisstensuche.

Berlin – Der Deutsche Presserat hat die „Passauer Neue Presse“ (PNP) wegen eines Artikels vom 8. Februar 2024 offiziell gerügt, berichtet Aurelie von Blazekovic in der „Süddeutschen Zeitung“. In der Berichterstattung über eine Vermisstensuche im Inntal hatte die Zeitung die Betroffene namentlich genannt und mit Bild gezeigt – es handelte sich um Alexandra Föderl-Schmid, Nachrichtenchefin der SZ. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war Föderl-Schmid offiziell vermisst, über ihren Gesundheitszustand war nichts bekannt. Die Polizei wurde mit der Aussage zitiert, man befürchte, sie habe sich das Leben genommen.


Die Rüge des Presserats begründet sich mit einer „schweren Verletzung der Persönlichkeitsrechte“. In einer Mitteilung vom Mittwochnachmittag heißt es, das Gremium habe einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex festgestellt. Diese regelt den Schutz der Persönlichkeit und verlangt, dass bei identifizierender Berichterstattung das öffentliche Informationsinteresse die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiegen müsse.


Der Artikel ist bis heute online abrufbar. Laut „Süddeutscher Zeitung“ hatte deren Chefredaktion der PNP bereits im Februar auf Anfrage mitgeteilt, dass sie eine Namensnennung für unzulässig halte.


Presserat korrigiert frühere Entscheidung
Ursprünglich hatte der Presserat den Fall anders bewertet. Im Juni 2024 kam der Beschwerdeausschuss noch zu dem Schluss, dass kein Verstoß gegen publizistische Grundsätze vorliege. Die Mehrheit der Mitglieder sprach sich gegen eine Sanktionierung aus, obwohl mehrere Beschwerden gegen den Artikel eingegangen waren.


Diese Einschätzung stieß bei der „Süddeutschen Zeitung“ auf scharfe Kritik. Die Redaktion warf dem Presserat vor, die Auswirkungen der Berichterstattung auf Föderl-Schmid, ihre Familie und die SZ-Redaktion nicht ausreichend gewürdigt zu haben.


Nach erneuter Beratung im Plenum des Presserats kam es nun zur Kehrtwende: Eine deutliche Mehrheit sprach sich für eine Rüge aus – dem höchsten Sanktionsmittel, das der Presserat verhängen kann.