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KNA

Prozess zur Rundfunkbeitragspflicht startet – begleitet von Protesten

Voll besetzter Gerichtssaal drinnen, Demo-Bühne draußen: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt über die Rundfunkbeitragspflicht. Die Klägerin erhebt schwere Vorwürfe gegen die Öffentlich-Rechtlichen.

Leipzig (KNA) – Begleitet von Protesten hat am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Prozess zur Rundfunkbeitragspflicht begonnen. In dem Revisionsverfahren wirft eine Klägerin aus Bayern dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor, seinen gesetzlichen Auftrag nicht zu erfüllen, weil er kein vielfältiges und ausgewogenes Programm biete. Er diene ihrer Meinung nach als „Erfüllungsgehilfe der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht“, in seinen Aufsichtsgremien herrsche zudem mangelnde Staatsferne.

 

Mit ihrer Klage gegen die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags hatte die Klägerin in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Sie war aber wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“ des Themas zur Revision beim obersten Verwaltungsgericht Deutschlands zugelassen worden.

 

In der Verhandlung diskutierte der 6. Senat am Mittwoch mit der Klägerseite sowie Vertretern des Bayerischen Rundfunks, inwieweit sich für den Sachverhalt eine Bindungspflicht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 ergibt. Karlsruhe hatte darin festgestellt, dass die Rundfunkbeitragspflicht mit der Verfassung vereinbar ist.

 

Programmautonomie als hohes Gut

Außerdem ging es um die Programmautonomie, der der Gesetzgeber einen hohen Stellenwert eingeräumt hat. Bei der Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag gerecht werde, müsse man dessen gesamtes Angebot berücksichtigen. Es reiche nicht aus, dies nur an einzelnen Sendungen oder einzelnen Sendeanstalten festzumachen, betonte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft.

 

Neben dem Gerichtsgebäude hatten Gegner der Rundfunkbeitragspflicht eine Bühne aufgebaut. Davor versammelten sich gut hundert Protestierende – unter anderem mit Schildern wie „Propagandasteuer abschaffen“. Die Klägerin selbst war beim Prozess nicht anwesend; neben ihren Anwälten vertrat sie der Gründer der „Bürgerinitiative Leuchtturm ARD“, Jimmy Gerum.

Der 6. Senat will sein Urteil am 15. Oktober verkünden.