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dpa

RBB-Redaktionsausschuss stellt Kirchen-Senderecht in Frage

Wie es mit den Gottesdiensten weitergeht.

Berlin (dpa) − Der Redaktionsausschuss des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) hat das Sonderrecht für Kirchen für eigene Sendezeit mit Gottesdiensten infrage gestellt. Die Vertretung der Programmmacherinnen und Programmmacher in dem öffentlich-rechtlichen ARD-Sender schickten eine am Donnerstag im Firmen-Intranet veröffentlichte Stellungnahme an die Regierungen in Berlin und Brandenburg zur geplanten RBB-Staatsvertrags-Novelle. Darin heißt es unter anderem, es sei „nicht nachvollziehbar, warum die Kirchen nach wie vor selber im RBB Programm machen dürfen − ein Recht, was keiner anderen Gruppierung eingeräumt wird.“ Und weiter: „Entweder bekommen auch andere gesellschaftliche Gruppen die Möglichkeit, Programm zu machen − oder alle sind gleichermaßen Gegenstand journalistischer Berichterstattung.“

 

Im RBB-Staatsvertrag ist auch weiterhin geplant, dass Kirchen und anderen für die Bevölkerung bedeutsamen Religionsgemeinschaften Sendezeiten zur Übertragung von Gottesdiensten und Feierlichkeiten und für sonstige religiöse Sendungen eingeräumt wird. Neu ist der Zusatz, dass die jeweilige Religionsgemeinschaft sich nicht gegen die Grundwerte des Grundgesetzes oder Landesverfassungen richten darf.

 

In Deutschland ist es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk jahrzehntelange Tradition, dass zum Beispiel Gottesdienste im Fernsehen übertragen werden. Der Fachbegriff in der Medienpolitik lautet Drittesenderecht. In Staatsverträgen zu den Sendern sind Passagen zu finden, in denen Kirchen und auch anderen religiösen Gemeinschaften Zeit für die Übertragung von Gottesdiensten eingeräumt werden muss. Die Staatsverträge werden von den Ländern beschlossen.