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RBB zeigt sich vom Schlesinger-Urteil positiv überrascht

Vor Gericht stritten der RBB und Patricia Schlesinger ums Geld. Nach der Urteilsverkündung zeigte sich der RBB nun positiv überrascht von der Entscheidung. Doch viele Fragen bleiben offen.

Berlin (KNA) – Nach dem überraschenden Urteil des Landgerichts Berlin im Prozess zwischen dem RBB und dessen Ex-Intendantin Patricia Schlesinger zeigten sich die Verantwortlichen des Senders erfreut: „Wir hatten eigentlich mit einer Niederlage gerechnet“, sagte RBB-Justiziarin Kerstin Skiba der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch nach der Urteilsverkündung in Berlin. Auch der RBB-Verwaltungsratsvorsitzende Wolfgang Krüger war erleichtert: „Dass wir beim Ruhegeld keine guten Karten hatten, war uns nach dem ersten Verhandlungstermin im Januar klar.“ Nun könne beim Ruhegeldanspruch aber „gegengerechnet werden, was dem RBB an Schaden entstanden ist“. Daher habe ihn „das Urteil in der Deutlichkeit positiv überrascht“, so Krüger zur KNA.


Die Richter entschieden, dass der RBB Schlesinger zwar das mit ihr vertraglich vereinbarte monatliche Ruhegeld in Höhe von knapp 18.400 Euro zahlen muss – dies gilt aber zunächst nur für den Januar 2023. Schlesinger war Ende 2022 von der ARD-Anstalt wegen Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme entlassen worden. Außerdem muss sie dem RBB ihrerseits Schadensersatz leisten. Dabei geht es um falsch abgerechnete Reisekosten sowie unzulässige Gehaltszulagen für leitende Mitarbeiter.

 

Der Vorsitzende Richter Klaus Markfort sagte, es handele sich hier jedoch um „keine Vorabentscheidung, wie es mit dem Ruhegeld darüber hinaus weitergeht“. Ob die 64-Jährige einen Anspruch auf die ihr vertraglich bis zum Lebensende zustehenden Zahlungen hat, muss nun in einem weiteren Prozess geklärt werden. Schlesingers Anwälte hatten im jetzt entschiedenen Verfahren lediglich die Ruhegeldansprüche für den Januar 2023 eingeklagt. Zudem stellte das Gericht fest, dass der RBB Schadensersatzansprüche gegen seine ehemalige Intendantin in Höhe von rund 24.000 Euro wegen falsch abgerechneter Dienstwagennutzung und Reisekosten hat. Damit habe Schlesinger eine Pflichtverletzung begangen, so Markfort.

 

Schadensersatz für Boni und Zulagen
Noch bedeutsamer für den RBB ist das im Urteil enthaltene sogenannte Grundurteil: Demnach kann der Sender auch Schadensersatz für Sonderzahlungen geltend machen, die Schlesinger als Intendantin genehmigt hatte. Dabei geht es zum einen um ein umstrittenes Bonussystem, nach dem Mitglieder der RBB-Geschäftsleitung seit 2016 eine variable Vergütung erhielten. Zum anderen betrifft es Gehaltszulagen, die während des ARD-Vorsitzes der Anstalt 2022 gezahlt wurden.

 

Die genaue Höhe des zu leistenden Schadensersatzes wird in einem separaten Verfahren ermittelt. Nach Angaben des Gerichts belaufen sich allein die vom RBB angemeldeten Ansprüche aus den Bonuszahlungen auf rund 1,7 Millionen Euro, hinzu kommen 88.000 Euro aus den ARD-Zulagen.

 

Eigener Prozess um „Digitales Medienhaus“
Ein weiterer Streitpunkt wurde vom Verfahren abgetrennt: Ob Schlesinger auch für Kosten im Zusammenhang mit dem unter ihrer Leitung geplanten „Digitalen Medienhaus“ haftet, wird nun in einem gesonderten Verfahren verhandelt. Dabei geht es laut RBB um Forderungen in Höhe von insgesamt 13,6 Millionen Euro, die durch das gescheiterte Projekt entstanden seien, wie Verwaltungsratsvorsitzender Krüger am Rande des Verfahrens erklärte.

 

Das Gericht habe sich zur Abtrennung entschieden, weil der RBB den Schaden erst vor einem Monat beziffert habe. Laut Gerichtssprecherin Paula Riester wurde „dieser Sachverhalt abgetrennt, damit in den anderen Angelegenheiten entschieden werden konnte“. Nun werde hierzu ein neues Verfahren eingeleitet. „Die Beteiligten können auch noch einmal miteinander sprechen“, so Riester. Bereits zu Beginn des Prozesses hatte das Gericht einen Vergleich sowie eine Mediation angeregt – ohne Erfolg. Nach Angaben des RBB lagen die Vorstellungen beider Seiten zu weit auseinander.

 

Berufung möglich – Ermittlungen laufen weiter
Schlesinger, die wie ihre Anwälte der Urteilsverkündung fernblieb, kann gegen das Urteil Berufung beim Kammergericht Berlin einlegen. Parallel zum Zivilverfahren des Landgerichts laufen weiterhin strafrechtliche Ermittlungen gegen sie, ihren Ehemann und den ehemaligen RBB-Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin sind diese noch nicht abgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung.