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Roland Tichy: „Dieses Urteil hilft auch Böhmermann“

Roland Tichy: „Dieses Urteil hilft auch Böhmermann“ Roland Tichy

Das Landgericht Hamburg lehnt Unterlassungsklage von Bundestagsvizepräsidentin Göring-Eckardt ab.

Hamburg – Das Landgericht Hamburg hat eine Klage der Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) gegen das Online-Magazin Tichys Einblick zurückgewiesen und die Rechte der Presse gestärkt.

 

In dem am Freitag verkündeten Urteil weist das Gericht den Antrag der Politikerin ab, eine Satire über Göring-Eckardt zu löschen und ihr einen Betrag von knapp 1.300 Euro zu zahlen.

 

Die im September 2021 erschienene Glosse über Göring-Eckardts Forderung nach Gutscheinen für haushaltsnahe Dienstleistungen sei klar als Satire gekennzeichnet gewesen. Der Beitrag „Achtung Satire: Grüne wollen staatliche Gutscheine für Putzhilfen“ verletze nicht das Persönlichkeitsrecht Göring-Eckardts. Die Vizepräsidentin des Bundestages muss die Verfahrenskosten nun aus ihrem Privatvermögen bezahlen.

 

„Das ist ein ermutigendes Urteil. Es betont die Freiheit der Presse und stärkt die journalistische Form der Satire“, so Roland Tichy, Herausgeber und Chefredakteur von „Tichys Einblick“. „Dieses Urteil hilft Journalisten, bis hin zu einem Satiriker wie Böhmermann.“ In der Glosse hatte sich ein TE-Autor mit der Forderung Göring-Eckardts beschäftigt, staatlich finanzierte Gutscheine für haushaltsnahe Dienstleistungen auszugeben. In einem fiktiven Interview mit Göring-Eckardt setzt sich die Zeitschrift mit der Forderung auseinander. Dagegen hatte die Grünen-Politikerin auf Unterlassung geklagt und die Löschung des Artikels verlangt, unter Androhung von Zwangsgeld und Haft.