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Newsroom – Georg Taitl

„Saure Froschfresse“: Gericht gibt Böhmermann im Streit mit der „Berliner Zeitung“ recht

Laut einem Bericht des „Spiegel“ hat das Landgericht Köln die Darstellung der Zeitung zu einer Äußerung über Ulf Poschardt beanstandet.

Köln – Im Streit um eine Berichterstattung der „Berliner Zeitung“ über eine Äußerung des Satirikers Jan Böhmermann hat das Landgericht Köln zugunsten Böhmermanns entschieden. Das berichtet der „Spiegel“.


Nach Angaben des Nachrichtenmagazins hatte die „Berliner Zeitung“ berichtet, Böhmermann habe den Journalisten Ulf Poschardt in seinem Podcast als „saure Froschfresse“ bezeichnet. Dagegen ging Böhmermann gerichtlich vor und erhielt im Rahmen eines Versäumnisurteils recht. Nach Auffassung des Gerichts wurde der Vorgang im Podcast unzutreffend dargestellt.


Dem Bericht zufolge stammt die Formulierung nicht von Böhmermann, sondern von dessen Podcast-Kollegen Olli Schulz. Dieser habe den Ausdruck verwendet, um Poschardts Mimik im Streitformat „High Noon“ mit Melanie Amann zu beschreiben.


Wie der „Spiegel“ weiter berichtet, ergänzte die „Berliner Zeitung“ den betroffenen Artikel um eine Richtigstellung. Darin heißt es, die frühere Behauptung, Böhmermann habe Poschardt als „saure Froschfresse“ bezeichnet, sei unzutreffend gewesen und korrigiert worden. Zudem sei das korrekte Zitat von Olli Schulz in den Beitrag aufgenommen worden.


Neben der Korrektur des Artikels wurde die „Berliner Zeitung“ laut dem Bericht verpflichtet, an Böhmermann rund 600 Euro zu zahlen. Nach Angaben des „Spiegel“ legte die Zeitung innerhalb der vorgesehenen Frist keinen Einspruch gegen das Urteil ein.

 

 

 

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