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dpa

„Spiegel“-Cover mit Trump als Henker von der Meinungsfreiheit gedeckt

Der „Spiegel“ zeigt Donald Trump, wie er die Freiheitsstatue köpft. Das sorgt für Diskussionen. Gegen den Pressekodex verstößt die Darstellung aber nicht. Ähnlich sieht es der Presserat in einem zweiten Fall.

Hamburg/Berlin (dpa) − Keine Rüge, keine Mahnung: Das Spiegel“-Titelbild mit US-Präsident Donald Trump in Henkerpose verstößt nicht gegen den Pressekodex. Die Beschwerden dagegen seien unbegründet, entschied der Deutsche Presserat am Donnerstag in Berlin. „Die Karikatur ist zwar provokant, aber ein zulässiger Beitrag im Rahmen der politischen Berichterstattung, der von der Meinungsfreiheit gedeckt ist“, teilte die Organisation mit. Die Redaktion setze sich in Form einer satirischen Karikatur in überspitzter Art und Weise mit dem US-Präsidenten und seinem Verständnis von Freiheit auseinander. 

 

Der „Spiegel“ hatte Trump Anfang Februar in einer Illustration als Henker der Freiheitsstatue gezeigt, in der einen Hand deren abgetrennten bluttropfenden Kopf, in der anderen ein Messer − ergänzt durch den Schriftzug „America first“. Die Darstellung erinnerte manche Betrachter an Enthauptungen durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Beim Presserat gingen 21 Beschwerden dagegen ein. Die Kritik lautete unter anderem, die Darstellung sei diffamierend und ehrverletzend. Beide Vorwürfe treffen nach Einschätzung des Presserats nicht zu.

Der „Spiegel“ habe das Titelbild immer als angemessene satirische Auseinandersetzung mit dem realen Handeln des US-Präsidenten angesehen, kommentierte der stellvertretende „Spiegel“-Chefredakteur, Alfred Weinzierl, die Bewertung des Beschwerdeausschusses. „Insofern finden wir die Entscheidung des Presserates nur folgerichtig.»

Die umstrittene Titelseite hatte der aus Kuba stammende Künstler Edel Rodriguez gestaltet, der 1980 als politischer Flüchtling in die USA gekommen war. Er hatte in der „Washington Post“ im Zusammenhang mit dem von Trump verhängten Einreisestopp für Menschen aus islamischen Ländern von einer „Enthauptung der Demokratie“ und der „Enthauptung eines heiligen Symbols“ gesprochen.

Als ebenfalls unbegründet wies der Presserat eine Beschwerde gegen ein Titelbild der deutschen Ausgabe von „Charlie Hebdo“ zurück. Das Satiremagazin hatte in Anlehnung an das Trump-Titelbild Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit einem blutigen Messer in der einen und dem abgeschnittenen Kopf des SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz in der anderen Hand gezeigt.

Die Redaktion von „Charlie Hebdo“ hatte erklärt, sich an den „Spiegel“-Titel anzulehnen, sei eine Geste des Respekts gegenüber den Kollegen in Hamburg gewesen, nachdem diese für ihr Cover viel Kritik hätten einstecken müssen. Nach Ansicht des Presserates ist die Darstellung eine provokante satirische Auseinandersetzung in Form einer Karikatur. Sie überschreite aber keine presseethische Grenze.