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Stiftung Warentest geht gegen Burda vor

Stiftung Warentest geht gegen Burda vor Julia Bönisch (Foto: Stiftung Warentest)

Julia Bönisch will die Stiftung Warentest vor Kommerz schützen – und verklagt Burda wegen der Nutzung ihrer Tests für Affiliate-Geschäfte.

Berlin – Die Stiftung Warentest will ausufernde Berichte anderer Medien über ihre Testergebnisse nicht länger hinnehmen. Insbesondere die Monetarisierung dieser Berichterstattung durch das Setzen von Affiliate-Links zu positiv getesteten Produkten ist ihr ein Dorn im Auge, das berichtet Meedia. Sie hat deswegen Medienunternehmen kontaktiert, die nach ihrer Ansicht ihre Testergebnisse und den guten Ruf ihrer Marke unerlaubt für eigene Zwecke ausbeuten. In einigen Fällen hat sie darüber hinaus auch Abmahnungen aussprechen lassen, etwa gegen das reichweitenstarke Netzwerk Ippen.Media.


Der nachdrückliche Wunsch der Stiftung, dokumentiert seit Juli in Form neuer Regeln für den Umgang mit ihren Inhalten, ist in einigen Fällen erhört worden. „Manche Medien verzichten auf die Übernahme unserer Tests und setzen auf eigene Tests. Damit können wir gut leben“, sagt Vorständin Julia Bönisch auf Meedia-Anfrage. „Daneben gibt es auch Medien, die jetzt auf Affiliate-Links verzichten, wenn sie von uns getestete Produkte empfehlen.“


Mit einem anderen namhaften Medienhaus hat sich die Stiftung Warentest jedoch nicht verständigen können: „In einem Fall haben wir daher Klage auf Unterlassung erhoben“, sagt Vorständin Bönisch. Den Namen des betreffenden Medienhauses will sie nicht nennen, doch nach Meedia-Informationen handelt es sich um Hubert Burda Media. Das Technik- und Verbraucherportal Chip.de (gehört zur Konzerntochter BurdaForward) berichtet weiter intensiv über Tests der Stiftung und setzt in diesen Artikeln auch Affiliate-Links (zum Beispiel hier und hier).


Eine Sprecherin von BurdaForward will sich zu dem Thema auf Meedia-Anfrage nicht äußern. Dass die Stiftung Klage gegen ihr Unternehmen eingelegt hat, dementiert sie indes nicht.


Die Klage der Stiftung geht über die Forderung nach Unterlassung hinaus: „Zugleich verlangen wir die Feststellung der Schadenersatzpflicht und Auskunft über die erzielten Erlöse“, so Bönisch. Der Schaden besteht nach Ansicht der Stiftung darin, dass der Verlag für die Nutzung ihrer Marke keine Lizenzkosten gezahlt hat. Für die Berechnung des Schadens sei es dabei unerheblich, dass sie eine solche Lizenz nie erteilt hätte.


Wie der „Spiegel“ der Forderung der Stiftung jetzt nachkommt – und warum der Konflikt der Stiftung mit anderen Medien noch eine Facette hat, bei der es sogar um lebensgefährliche Produkte geht –, lesen Sie hier.



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