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Urteil im Bohlen-Prozess - Drei Jahre Haft für Überfall auf Musikproduzenten

Höhe der Beute bleibt ungeklärt.

Recklinghausen/Tötensen (ddp-nrd). Im Prozess um den Raubüberfall auf den Musikproduzenten Dieter Bohlen hat das Landgericht Bochum die beiden Angeklagten am Mittwoch zu jeweils drei Jahren Jugendhaft wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. Die in Recklinghausen tagende Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Männer im Alter von 18 und 19 Jahren im Dezember 2006 gewaltsam in Bohlens Villa in Tötensen bei Hamburg eingedrungen waren und den Musikproduzenten um Geld erpresst hatten. Dabei hatten sie Bohlen, dessen Lebensgefährtin und den Gärtner gefesselt sowie mit einem Küchenmesser und einer Schreckschusspistole bedroht.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von jeweils vier Jahren Jugendhaft. Die Verteidigung hatte für die beiden Angeklagten Jugendhaftstrafen zwischen zwei und drei Jahren gefordert. Nach Feststellung des Vorsitzenden Richters Gerald Sacher haben die beiden jungen Männer die Tat ausführlich vier Monate vorher geplant und damit «erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt».

Vor diesem Hintergrund handele es sich nicht um einen minderschweren Fall, auch wenn die Pistole nicht echt gewesen sei, führte Sacher aus. Darüber hinaus hätten die Täter ihre Opfer in «Todesangst» versetzt. Sacher verwies außerdem darauf, dass sich Bohlen seit dem Überfall in seinem Haus nach eigener Aussage nicht mehr sicher fühle. Als strafmildernd berücksichtigte das Gericht das Geständnis der beiden Angeklagten sowie ihre «Einsicht und Reue». Darüber hinaus seien beide bislang nicht vorbestraft.

Ungeklärt bleibt unterdessen auch nach dem Urteil die Höhe der von den beiden Tätern erbeuteten Geldsumme. Sie selbst gaben den Betrag mit 30 000 Euro an. Bohlen hatte vor Gericht 60 000 Euro genannt, zugleich aber eingeräumt, dass nur eine Summe von 30 000 Euro versichert gewesen sei.

Das Gericht hält Bohlens Aussage für glaubwürdig. Es gebe keinen Grund, warum Bohlen falsche Angaben hätte machen sollen. Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrem Plädoyer, die Höhe der Beute sei für den Sachverhalt unerheblich. Die Anklage hob die «Rücksichtslosigkeit» der beiden Beschuldigten hervor, denen es «egal» gewesen sei, ob ihre Opfer zu Schaden hätten kommen können.

Dagegen rückte die Verteidigung in ihren Plädoyers den Vorwurf der Unglaubwürdigkeit Bohlens ins Zentrum. Es sei wahrscheinlich, dass Bohlen nicht über die Höhe der versicherten Summe informiert gewesen sei und mit falschen Angaben versucht habe, Geld «einzustreichen», sagte Verteidiger Siegmund Benecken. Auch könne Bohlen «längst nicht so nervös» wie von ihm geschildert gewesen sein, wenn er schon eine halbe Stunde nach dem Überfall die Medien über den Vorfall informiert habe. Letztendlich seien die beiden Angeklagten «zwei arme Wichte aus Recklinghausen», die sich an einer unprofessionell geplanten Tat versucht hätten.