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KNA

Weiteres Verfahren in RBB-Affäre könnte mit Vergleich enden

Seit Jahren werden die Skandale rund um den RBB auch vor Gericht aufgearbeitet. Mit der Ex-Geschäftsführerin einer Tochterfirma könnte nun ein Vergleich erreicht werden – doch die Parteien streiten noch ums Geld.

Berlin (KNA) – Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und dessen ehemalige Mitarbeiterin Edda Kraft streben in ihrem Rechtsstreit einen Vergleich auf finanzieller Basis an. Kraft wurde Ende 2023 als Geschäftsführerin der RBB Media, einer Tochterfirma des RBB, fristlos entlassen – wegen angeblicher Verstöße gegen das Vergaberecht und die Ausschreibungspflicht bei bestimmten RBB-Projekten wie dem Digitalen Medienhaus und der „Sandmännchen“-Produktion.


Edda Kraft, geboren 1957, klagte gegen die Kündigung vor dem Landgericht Berlin. Sie will feststellen lassen, dass ihr Anstellungsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet wurde. Der Rechtsstreit dauert mittlerweile zwei Jahre, am Montag kam es im Landgericht zum ersten Prozesstermin.
Die Vorsitzende Richterin Astrid Zilm legte beiden Parteien nahe, das Verfahren künftig schriftlich fortzuführen und zugleich einen Vergleich ohne Schuldspruch anzustreben. Die Anwälte beider Seiten zeigten sich nicht abgeneigt, diesen Vorschlag anzunehmen. Reinprecht Rosenthal, der Anwalt von Edda Kraft, die selbst nicht erschienen war, bezifferte die Forderungen seiner Mandantin auf 25 Monatsgehälter – ihr Vertrag läuft bis Ende des Jahres – plus weiterer Zahlungen. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 433.000 Euro.


„Irgendwas findet man immer“
Richterin Zilm machte, wie in solchen Zivilverfahren durchaus üblich, den Vorschlag einer 50/50-Teilung. Damit würde Kraft rund 220.000 Euro zugestanden bekommen. René Weißflog von der Kanzlei LOH, der die öffentlich-rechtliche Anstalt auch im Prozess gegen die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger vertritt, machte eine andere Rechnung auf: Er verwies auf die Widerklage des RBB, eingebracht in der vergangenen Woche. Darin wird eine Schadenssumme von 100.000 Euro, verursacht durch die Geschäftsführung von Edda Kraft, genannt – was seiner Ansicht nach den Betrag von 220.000 Euro nochmals deutlich reduzieren müsste.


Krafts Anwalt Rosenthal wollte diese Rechnung nicht akzeptieren und sah eine höhere Zielsumme für einen Vergleich. Die RBB-Anwälte müssen sich beim Verwaltungsrat des Senders das Ja für jede Zahlung holen. Einen Verkündungstermin für ein mögliches Urteil nannte die Vorsitzende Richterin nicht – es könnte Ende November werden. Zilm untermauerte ihre Einigungslösung gegenüber Krafts Anwalt Rosenthal mit dem Argument: „Irgendwas findet man immer.“ Eine umfangreiche Fortsetzung des Verfahrens könnte sich also gegebenenfalls negativ für Edda Kraft auswirken.


Folge der RBB-Affäre
In der Verhandlung selbst erneuerte RBB-Anwalt Weißflog die schon bekannt gewordenen Vorwürfe an die Adresse von Edda Kraft – gestützt vor allem auf interne Prüfberichte der Revisionsabteilung des Senders. Reinprecht Rosenthal argumentierte dagegen, Kraft habe stets in unternehmerischem Interesse gehandelt. Nach ihrer Kündigung habe sie noch als Geschäftsführerin weiterarbeiten können. Bis dahin sei an ihrer Geschäftsführung keinerlei Kritik aufgekommen.


Edda Kraft wurde im November 2018 von der damaligen Intendantin Patricia Schlesinger in ihr Amt geholt. Die juristische Auseinandersetzung ist Teil der Folgeprozesse in der RBB-Affäre um Patricia Schlesinger und die frühere Senderspitze.