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Vermischtes vom 18.08.2008

Medienwächter: Landesanstalten sollten ARD und ZDF auf Schleichwerbung überprüfen

Bisher sind sie nur für die Aufsicht über die Privatsender zuständig.

München (ddp). Der Chef der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen, Norbert Schneider, fordert eine neue Kompetenz-Verteilung bei der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Vor dem Hintergrund des Prozesses gegen den ehemaligen Sportreporter des Hessischen Rundfunks, Jürgen Emig, schlug Schneider in einem "Focus"-Interview vor, dass die Landesmedienanstalten künftig auch die Programme von ARD und ZDF auf Verstöße gegen Schleichwerbung überprüfen.

Bisher sind sie nur für die Aufsicht über die Privatsender zuständig. ARD und ZDF dagegen kontrollieren sich durch Aufsichtsgremien wie Rundfunk- oder Verwaltungsräte. Deren Mitglieder seien Generalisten, die ein Ehrenamt bekleideten, sagte der Medienwächter nach dem Vorabbericht. "Den Feinheiten des Werbe- und Sponsorengeschäfts" seien sie aber nicht gewachsen.

Werbung funktioniere überall gleich, egal ob bei Sat.1 oder dem ZDF, sagte Schneider. Da wäre es logisch, wenn sie auch denselben Kontrollmechanismen unterläge: "Die Überwachung der Einhaltung von Werberichtlinien auch bei ARD und ZDF ließe sich problemlos und zügig auf die Experten der Landesmedienanstalten übertragen." Eine solche Maßnahme sei nicht nur vernünftig, sondern diene auch der Gerechtigkeit. Würden RTL oder Sat.1 bei einem Verstoß gegen die Werberichtlinien ertappt, drohten ihnen ziemlich hohe Geldstrafen. ARD und ZDF aber müssten solche Sanktionen nicht befürchten, "weil davon in den Gesetzen nichts steht".

Emig muss sich wegen Bestechlichkeit, Anstiftung zur Bestechung sowie Untreue und Betrug verantworten. Er soll zwischen Anfang 2000 und Herbst 2004 insgesamt 615 000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Unter anderem geht es um Zuschüsse von Sportveranstaltern, die eine Berichterstattung im Fernsehen wünschten. Darüber hinaus soll Emig bei Fernsehübertragungen Sponsoren auffällig gut ins Bild gerückt und dafür ebenfalls die Hand aufgehalten haben.

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